5.5.5 Baugenehmigung

5.5.5 Baugenehmigung

Eine Baugenehmigung ist für die rechtliche Gründung eines Unternehmens in der Regel nicht erforderlich. Jedoch ist die Erteilung einer Erlaubnis manchmal, wie im Fall der Apothekenbetriebserlaubnis, mit räumlichen Voraussetzungen verbunden, die gegebenenfalls anhand einer vorzulegenden Baugenehmigung nachzuweisen sind. Im Gegensatz zur Apothekenbetriebserlaubnis, die bislang nur analog zu beantragen ist, konnten die Mystery Shopper zur Baugenehmigung – sofern eine solche für die Erlaubnis verlangt wurde – zumindest Ansätze einer digitalen Beantragung finden. So bieten Brandenburg und Hamburg die Möglichkeit einer elektronischen Erfassung, wobei der Antrag selbst allerdings immer noch auszudrucken und per Post zu versenden ist.

Mögliche Hemmnisse für die Digitalisierung des Bauantragsverfahrens sind nach den Auskünften aus den Interviews die mangelnde Digitalisierung der Bauunterlagen und die Komplexität des Verfahrens. Außerdem, so gab ein Gesprächspartner zu bedenken, befinden sich die Kommunen erst am Anfang, Verfahren zu digitalisieren.

Das Dilemma bei der Digitalisierung komplexer Verwaltungsleistungen zeigt das Beispiel Hamburg, wo zwar ein Portal zum Bauantragsverfahren zur Verfügung steht, die Einreichung des Bauantrags dort aber nur unter Nennung eines nachweislich qualifizierten Entwurfsverfassers möglich ist.