5.1.3 Sprachen

5.1.3 Sprachen

Vor dem Hintergrund der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist die Verfügbarkeit von Informationen in mehreren Sprachen von besonderem Interesse. Es ist zwar anzunehmen, dass der jeweilige EA die erforderlichen Sprachkompetenzen zur Betreuung von Gründern aus EUoder Drittstaaten besitzt, eine digitale Unternehmensgründung jedoch ist mit wenigen Ausnahmen nur in Deutsch möglich. Zu diesen wenigen Ausnahmen zählen Esslingen und Berlin, die tatsächlich Informationen zur Gewerbeanmeldung in Englisch zur Verfügung stellen, sowie die Einheitlichen Ansprechpartner in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin, die eine Gewerbeanmeldung in Englisch unterstützen.

Dieses Ergebnis bedeutet nicht, dass sich die Kommunen nicht grundsätzlich um die Vermittlung von Inhalten auch in anderen Sprachen bemühten, allerdings beschränken sich die zur Verfügung gestellten Texte in der Regel auf wenige eher allgemeine Informationen, wozu die einzelnen Verwaltungsleistungen nicht gehören.

Der Hauptgrund für die wenigen übersetzten Seiten dürfte im Aufwand für das Erstellen mehrsprachiger Internetauftritte liegen. Einige Gemeinden versuchen diesem Problem zu begegnen, indem sie den Google Translator als Plugin auf ihrer Seite implementieren. Aufgrund der nicht immer überzeugenden Übersetzungsergebnisse wurden die so angebotenen Sprachen allerdings nicht in der Erfassung berücksichtigt.