5.5.1 Gewerbeanmeldung

5.5.1 Gewerbeanmeldung

Betrachtet man den gesamten Prozess der Gewerbeanmeldung von der Beschaffung von Informationen bis hin zur Integration weiterer Verfahren, fallen die größeren Städte Dresden und Flensburg sowie die beiden kleineren Städte Neu-Isenburg und Königstein im Taunus ins Auge. Obwohl alle diese Gemeinden unterschiedliche Ansätze gewählt haben, weisen sie doch einen hohen digitalen Reifegrad auf.

Flensburg hat auf der Seite zur Gewerbeanmeldung den Standardtext aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein integriert, der insgesamt – mit Ausnahme der in Kapitel 5.1.1.2 erwähnten Irritation – einen guten Überblick zur Verwaltungsleistung bietet. Vor allem werden die Zuständigkeiten für die persönliche bzw. postalische Meldung bei der Ordnungsverwaltung und für die elektronische Meldung beim EA gleichrangig und direkt erkennbar dargestellt.

Der Standardtext aus dem Zuständigkeitsfinder enthält außerdem einen Link zu einer Seite der IHK, wo dann weitere Hinweise zur steuerlichen Erfassung und Meldung bei der Berufsgenossenschaft zu finden sind. Diese Vorgehensweise ist zwar nicht optimal, weil die Informationen der IHK auch direkt im Text des Landes integriert werden könnten, jedoch erhalten Gründer so zumindest die Chance, die Auskünfte zu erhalten.

Das vom IT-Verbund Schleswig-Holstein betriebene Portal des EA erlaubt einen einfachen Zugang zur elektronischen Gewerbeanmeldung sowie zur Beantragung der Eintragung in die Handwerksrolle und der Erlaubnis für mehrere spezifische Gewerbe. Dabei erreicht der Gründer die einzelnen Verfahren jeweils getrennt über die Einstiegsseite zur elektronischen Beantragung.

Ähnlich wie Flensburg integrieren Neu-Isenburg und Königstein einen Standardtext des Hessen-Finders in ihre Webseite zur Gewerbeanmeldung mit einem Link zum EA Hessen. Anders jedoch als in Schleswig-Holstein enthält der Text keine Auskünfte zu weiteren Verfahren oder direkte Links dahin. Dafür findet der Gründer auf der Startseite des EA unter den ersten Schritten Hinweise unter anderem zur steuerlichen Erfassung und Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft. Ein weiterer Unterschied besteht in dem Ansatz des Portals. Im Gegensatz zum EA in Schleswig-Holstein bedarf es in Hessen eines separaten Kontos mit Benutzername und Passwort, womit der Gründer seine einzelnen Anträge verwalten kann. Die Eintragung in die Handwerksrolle sowie die Maklererlaubnis können dann in dem Prozess der Gewerbeanmeldung direkt mit beantragt werden.

Darüber hinaus weisen die beiden Kommunen auch noch zwei eigene Besonderheiten auf. Königstein hat statt eines alphabetischen Verzeichnisses die Verwaltungsleistungen nach Lebenslagen eingeteilt, so dass der Gründer in der Kategorie Gewerbe und Wirtschaft eine Übersicht zu den unternehmensbezogenen Verwaltungsleistungen erhält. Neu-Isenburg bietet neben einem Dienstleistungsverzeichnis die Rubrik Online-Service, die ebenfalls das Angebot der Gewerbeanmeldung beinhaltet, aber auf eine andere Seite mit einem Portal der Gemeinde führt. Wählt der Gründer diesen Einstieg, reduziert sich das Angebot verfügbarer Informationen und es entfällt die Möglichkeit, weitere Anträge in einem Verfahren zu stellen.

Dresden verfolgt mit dem Angebot eigener Inhalte sowie eines eigenen Portals einen völlig anderen Ansatz:

Die Seite zur Gewerbeanmeldung in Abbildung 56 enthält zumindest einzelne Inhalte auch in englischer Sprache, verweist deutlich auf das Online-Antragsverfahren und bietet zudem eine Liste mit Links zu den Tätigkeiten, die besonderen gewerberechtlichen Bestimmungen unterliegen. Der Zugang zum Portal erfolgt über den Bürgeraccount, bei dem sich der Gründer mit seiner eID registrieren kann. Sofern der Gründer keinen neuen elektronischen Personalausweis besitzt, ist auch die Registrierung über Benutzername und Passwort möglich, die allerdings – ähnlich dem Postident-Verfahren – einer weiteren Identifikation beim Amt bedarf. Einzig verwirrend ist der Hinweis, der Gründer benötige für die Gewerbeanmeldung eine Signaturkarte, obwohl bei der Gewerbeanmeldung selbst dem Anschein nach die eID genügt.

Wie die Ausführungen bis hierhin schon erahnen lassen, gibt es nicht die eine unter allen Umständen perfekte digitale Gewerbeanmeldung. So bieten auch die Seiten dieser vier Gemeinden Optimierungspotentiale. Z.B. fehlen auf den Seiten unmittelbare Hinweise zur steuerlichen Erfassung und Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft. In dieser Hinsicht – wenn auch nicht über den gesamten Prozess der Gewerbeanmeldung – haben einige Gemeinden in der Stichprobe aus Sachsen-Anhalt und Thüringen einen Vorteil, indem sie einen Text des Landes verwenden, der die Gründer darauf hinweist, dass sie nicht nur bei der Gemeinde die Gewerbeanmeldung abgeben müssen, sondern sich auch eigenständig mit dem Finanzamt und der Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen müssen.