4.1.6 Zusammenfassung der Beobachtungen zum digitalen Reifegrad von Kommunen

4.1.6 Zusammenfassung der Beobachtungen zum digitalen Reifegrad von Kommunen

Die elektronische Gewerbeanmeldung kann von den Kommunen ohne nennenswerten zusätzlichen finanziellen oder technischen Aufwand umgesetzt werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen geben ihnen breite Spielräume. Insgesamt scheint dennoch die Skepsis gegenüber elektronischen Verfahren vorzuherrschen. Selbst einige Städte und Kommunen, die ein elektronisches Verfahren zur Gewerbeanmeldung anbieten, empfehlen den Gründern ausdrücklich ein persönliches Erscheinen beim Gewerbeamt. Angst vor Kontrollverlust und Rechtsunsicherheiten bei kommunalen Behörden sind vermutlich noch immer virulent. Ordnungsbehörden, die für Gewerbeangelegenheiten zuständig sind, haben die Aufgabe, Unternehmen zu kontrollieren. Die vollständige elektronische Gewerbeanmeldung führt aus Sicht der Beamten möglicherweise zu einem Konflikt mit ihrer eigentlichen Aufgabe (Schorn 2012, S. 138). 

Einen persönlichen Ansprechpartner der Kommunalverwaltung für Rückfragen per E-Mail finden Gründer immerhin in knapp 60 % der untersuchten Gemeinden:

Des Weiteren verfügen selbst einige kleine Gemeinden und Gemeindeverbände inzwischen über professionell gestaltete Homepages. Zudem nutzten die kleinen Kommunen oft stärker die Potentiale, die ihnen die Integration von Zuständigkeitsfindern und Portalen der Länder bieten.

Nicht immer ist die Integration jedoch geglückt. So werden Verfahrensbeschreibungen von Landesministerien übernommen, ohne dass diese an die jeweiligen kommunalen Gegebenheiten angepasst werden. So ist auf einigen Seiten zur Gewerbeanmeldung von einem elektronischen Verfahren die Rede, dass von der Stadt jedoch weder spezifiziert noch mit einem konkreten Angebot versehen wird. Oftmals kopieren die betreffenden Kommunen lediglich einen vom Landesministerium formulierten Standardtext, der § 2 Abs. 2 GewAnzV zitiert, in die eigene Seite hinein.

Ähnlich ärgerlich für Gründer sind unkommentierte oder sogar tote Links. In diesen Fällen wird der Eindruck erweckt, dass die Integration eines Portals weniger als Chance gesehen wird, denn mehr als ein Verfahren, um das man sich nicht mehr kümmern muss.

Oftmals ist selbst die Integration von Online- und Offline-Dienstleistungen auf der kommunalen Homepage unzureichend. So stehen die Informationen zur elektronischen und nicht-elektronischen Gewerbeanmeldung häufig parallel und unverbunden unter unterschiedlichen Rubriken. Eine stärkere Nutzerund Kundenorientierung scheint noch immer notwendig. Die Homepages könnten weitaus intuitiver aufgebaut sein und sich stärker an den Lebens- bzw. Geschäftslagen von Gründern orientieren.