4.3.2 Erarbeitung von Merkmalen zur Erfassung

4.3.2 Erarbeitung von Merkmalen zur Erfassung

Mit den Zielen und Treibern konnten im vorangegangenen Kapitel die Konstrukte und deren Konzeptualisierung erarbeitet werden. Obwohl die Treiber bereits eine Vorstellung von dem zu erfassenden Gegenstand geben, entziehen sie sich so zum Teil doch noch der unmittelbaren Erfassung. Daher bedarf es zur Erstellung der Erhebungsmaske zuvor noch der Operationalisierung. Eine Hilfe dazu stellt die in Kapitel 4.1.2 erläuterte Auswertung der Literatur zum digitalen Reifegrad von Kommunen dar. Zum einen lassen sich die Indikatoren zur Erfassung entlang der dort vorgestellten Säulen Information, Kommunikation, Transaktion und Integration entwickeln, zum anderen erlauben die ausgewerteten Studien eine Kontrolle auf Vollständigkeit der identifizierten Merkmale. So können zu den einzelnen Treibern die folgenden Indikatoren in Form von Fragen gebildet werden, wobei einzelne Indikatoren durchaus auch mehrere Treiber betreffen können.

  • Information
    - Enthält der Internetauftritt der Kommune eine Suchfunktion und welcher Art ist die Suchmaschine (Google, Autovervollständigung)?
    - Enthält der Internetauftritt der Gemeinde ein Verzeichnis der Verwaltungsleistungen?
    - Wie lange braucht der Gründer zum Finden der Seite zur Verwaltungsleistung?
    - Über wie viele Links führt der Weg zur Gewerbeanmeldung?
    - Über welchen Kontext bzw. welches Thema oder welche Rubrik kommt der Gründer zur Gewerbeanmeldung?
    - Gibt es mehrere Wege zur Gewerbeanmeldung und wenn ja, sind die Ziele und Auskünfte konsistent?
    - Welche Informationen zur Verwaltungsleistung sind verfügbar?
    - Ist das Verfahren konkret – also wer wie was wem zu übermitteln hat – erklärt?
    - Ist die Verwaltungsleistung außer in Deutsch noch in anderen Sprachen erklärt?
    - Inwiefern wird der Gründer auf die elektronische Meldung oder Beantragung hingewiesen?
  • Interaktion
    - Gibt es einen konkreten Ansprechpartner online?
    - Sind Rückfragen erforderlich und wie erhält der Gründer eine Antwort?
    - Lässt sich der Stand des Bauantragsverfahrens nachverfolgen (Tracking)?
  • Transaktion
    - Welche Möglichkeiten zur elektronischen Meldung oder Beantragung werden dem Gründer angeboten?
    - Wie erfolgt der Zugang zu einem Portal oder, wenn kein Portal verfügbar ist, steht zumindest ein elektronisches Formular zur Verfügung? 
    - Wieviel Zeit nimmt die Ausfertigung der Anzeige oder des Antrags in Anspruch?
    - Müssen Daten zur Person oder Unternehmen mehrfach angegeben werden?
    - Wie kann der Gründer die Gebühr bezahlen?
    - Wie erfolgt der Versand der Meldung oder des Antrags?
    - In welcher Form erhält der Gründer die Bescheinigung oder Erlaubnis?
    - Welche Nachweise und Unterlagen muss ein Gründer einer Meldung oder einem Antrag beifügen?
    - Welche der Nachweise oder Unterlagen muss der Gründer zusätzlich beantragen?
  • Integration
    - Steht eine Entry Page für unternehmensbezogene Verwaltungsleistungen zur Verfügung?
    - Erhält der Gründer im Zuge der Gewerbeanmeldung Auskünfte sowie Links auf die betreffenden Seiten
        - zur steuerlichen Erfassung,
        - zur Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft und
        - zu den jeweiligen Erlaubnisverfahren?
    - Erhält der Gründer im Zuge des jeweiligen Erlaubnisverfahrens – je nach Verfahren – Auskünfte sowie Links auf die betreffenden Seiten
       - zum Führungszeugnis (nur Makler- und Apothekenbetriebserlaubnis),
       - zur Gewerbezentralregisterauskunft (nur Makler- und Apothekenbetriebserlaubnis),
       - zur Bescheinigung in Steuersachen (nur Maklererlaubnis),
       - zum Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis (nur Maklererlaubnis),
       - zur Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts (nur Maklererlaubnis),
       - zur steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde (nur Maklererlaubnis),
       - zur Baugenehmigung (nur Apothekenbetriebserlaubnis) und
       - zur Flurkarte (nur Baugenehmigung)?

Anhand dieser erarbeiteten Fragen lässt sich nun im folgenden Kapitel der Erfassungsbogen zum Mystery Shopping erstellen, wobei allerdings nicht alle im vorherigen Kapitel aufgeführten Treiber direkt durch den Erfassungsbogen abgebildet werden konnten. Fragen nach der Notwendigkeit von Unterlagen, der Rechtssicherheit und dem Kontrollverlust lassen sich nicht aus der Sicht des Gründers beantworten. Die Mystery Shopper konnten hier lediglich feststellen, welche Unterlagen verlangt werden – oder eben auch nicht verlangt werden – und wie ihnen Bescheinigungen zukommen. Die weitergehende Bearbeitung dieser Fragen musste dann in den Gesprächen mit den Vertretern der Kommunen (s. Kapitel 4.6) erfolgen.