4.1.5 Ansätze zum Verfahren der Gewerbeanmeldung

4.1.5 Ansätze zum Verfahren der Gewerbeanmeldung

Ein nutzerfreundlicher Zugang zu unternehmensbezogenen Verwaltungsleistungen geht nicht zwangsläufig mit einer medienbruchfreien elektronischen Abwicklung einher. Zumindest für die Gewerbeanmeldung sollte dies für die ausgewählten Kommunen gesichert sein8. § 2 Satz 2 GewAnzV eröffnet den Kommunen breite Spielräume zur Feststellung der Identität bei der elektronischen Gewerbeanmeldung. Diese Spielräume werden sehr unterschiedlich genutzt.

8 Nicht in allen ausgewählten Kommunen konnte dies letztlich gewährleistet werden. In einigen Bundesländern konnten keine zwei kreisfreien Städte mit medienbruchfreier elektronischer Gewerbeanmeldung gefunden werden, so dass einzelne Städte berücksichtigt werden mussten, deren Verfahren einen Medienbruch aufweisen (z.B. in Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Sachsen). 

Von den überprüften kreisfreien Städten sowie gründungsintensiven Kommunen verfügt nur circa ein Drittel über eine medienbruchfreie elektronische Gewerbeanmeldung (vgl. Abbildung 3), was ungefähr dem Ergebnis anderer Untersuchungen entspricht (Opiela et al. 2019, S. 30). Entscheidungskriterium war dabei, dass die elektronische Gewerbeanmeldung unmittelbar (Transaktion mittels eines eigenen Angebots) oder mittelbar (Integration eines Portals) über die kommunale Homepage möglich ist. Abbildung 6 gibt einen Überblick zur Verfügbarkeit nach Bundesländern und belegt erhebliche regionale Unterschiede.

Folgende Varianten einer medienbruchfreien elektronischen Gewerbeanmeldung konnten in den überprüften Kommunen gefunden werden:

Verweis auf EA oder Landesportal
Grundsätzlich gibt es fast in allen Bundesländern ein elektronisches Verfahren zur Gewerbeanmeldung über ein Landesportal oder einen EA9. Kommunale Homepages weisen jedoch in sehr unterschiedlichem Ausmaß auf diese Verfahren hin. In Schleswig-Holstein und in Sachsen verweist ein Großteil der überprüften Kommunen auf den EA bzw. auf das Landesportal. Beispiele für eine gelungene Integration finden sich in Kalkar, Greiz oder Erlangen.

9 Vgl. hierzu auch Kapitel 4.6.1.

Kommunale Serviceportale oder Services zur Gewerbeanmeldung
Neben der Verlinkung elektronischer Verfahren des Landes oder des EA bieten sich eigene kommunale Verfahren an. Einige der überprüften Kommunen haben eigene Portale aufgebaut (z.B. Dresden) oder eigene Services speziell zur Gewerbeanmeldung eingerichtet (z.B. Essen). Dazu bedienen sich die Kommunen entweder kommunaler Zweckverbände, die eine entsprechende Softwarelösung bereitstellen, oder kommerzieller Anbieter. Die Portale unterscheiden sich dabei nicht nur im Umfang und ihrer Erscheinung, sondern auch in den genutzten Authentifizierungsverfahren.

Gewerbeanmeldung per E-Mail
Einige wenige Kommunen (z.B. Erfurt) nutzen den Spielraum, den ihnen die GewAnzV gibt und ermöglichen die Gewerbeanmeldung per E-Mail mit Feststellung der Identität durch Erklärung der meldenden Person oder durch Scan des Personalausweises oder Reisepasses.

Gewerbeanmeldung per De-Mail oder qualifizierter elektronischer Signatur
Eine Gewerbeanmeldung per De-Mail oder qualifizierter elektronischer Signatur ist zwar rechtlich möglich, spielt in den überprüften Kommunen aber praktisch keine Rolle, selbst wenn diese Kommunikationswege – in der Regel im Impressum versteckt – angeboten werden.

Elektronische Gewerbeanzeige mit Medienbruch
Ein Drittel der überprüften Kommunen (32 %) bietet nur Ansätze einer elektronischen Gewerbeanzeige an. Zur vollständigen Erledigung müssen die Gründer aber einen Medienbruch in Kauf nehmen. Einige dieser Kommunen haben ebenfalls eigene Services etabliert, mit denen die Daten des Gründers elektronisch an die Verwaltung weitergeleitet werden. Der Gründer muss das Dokument dennoch ausdrucken und unterschreiben, per Brief oder Fax versenden oder soll gar persönlich erscheinen. Zwar werden den Gründern verkürzte Verfahrenslaufzeiten in Aussicht gestellt, grundsätzlich profitiert von einem solchen Verfahren jedoch vor allem die Verwaltung. Die häufigste gefundene Variante besteht in einem ausfüllbaren Formular (PDF oder Word). Die Formulare können am Computer ausgefüllt werden, müssen aber anschließend ausgedruckt und wiederum persönlich, per Post oder per Fax eingereicht werden.

Die „Papierstrategie“
Immer noch bieten unter den 389 überprüften kreisfreien Städten, Landkreisen und gründungsintensiven Gemeinden 32 % noch nicht einmal ein elektronisches Formular an. In einigen Kommunen finden sich außerdem keine oder nur marginale Informationen zur Gewerbeanmeldung.