5.4.4 Bezahlung der Gebühr

5.4.4 Bezahlung der Gebühr

Ebenfalls zu einer Transaktion gehört für einen großen Teil der Verwaltungsleistungen die Bezahlung einer Gebühr. Abbildung 51 zeigt, dass immer noch die Bezahlung an der Kasse, der Gebührenbescheid und die Lastschrift dominieren. Lediglich Sulzemoos und Berlin bieten giropay an. Kreditkartenzahlungen sind zumindest in Dresden und Berlin möglich. Einen anderen Weg hat Stuhr gewählt, indem die Gemeinde die Gewerbeanmeldungen gebührenfrei annimmt.

Ein noch deutlicheres Bild gibt Abbildung 52. Die komfortabelste – und auch nur in wenigen Fällen gefundene – Lösung zur Bezahlung der Gebühr für den Erhalt einer Erlaubnis ist das Lastschriftverfahren.

Ein wenig innovativer sind Behörden zumindest bei der Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis und der Flurkarte:

Auskünfte aus dem Vollstreckungsportal sind ausschließlich per giropay oder Kreditkarte zu bezahlen. Eine Zahlung per Rechnung ist nur möglich, wenn es sich um „eine Behörde, eine Institution oder einen professionellen Einsichtnehmer (Kreditinstitute, Rechtsanwaltskanzleien)“ handelt oder wenn die Nutzung „intensiv und entsprechend regelmäßig“ erfolgt.

Die Flurkarte wird zwar in der Regel auch per Gebührenbescheid in Rechnung gestellt, dennoch besteht bereits heute die Möglichkeit, die Gebühr in Wuppertal per giropay, Paydirekt oder Kreditkarte und in der Städteregion Aachen per giropay oder PayPal zu bezahlen.

Die nahezu nicht vorhandene Nutzung innovativer Bezahlalternativen überrascht insofern, als dass mit ePayBL bereits eine Lösung zur Verfügung steht, die von einer Entwicklergemeinschaft aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen sowie dem Bund getragen wird. Laut der Entwicklergemeinschaft ermöglicht die Komponente ePayBL derzeit die Integration von Zahlungen per giropay, Kreditkarte, PayPal, Paydirekt, Rechnung und Lastschrift und erfordert keine Anpassungen des bestehenden Haushaltssystems.

Es ist zu vermuten, dass in den Ländern, die Mitglied in der Entwicklergemeinschaft sind, in Zukunft das Angebot an Bezahlalternativen auf Basis von ePayBL ausgedehnt wird. Der Leiter einer Ordnungsbehörde in einem Bundesland, das bislang nicht zur Entwicklergemeinschaft gehört, stellte im Gespräch fest, dass eine zentrale Plattform zum Zahlungsverkehr sinnvoll wäre, bislang aber zur elektronischen Zahlungsabwicklung nur Insellösungen zur Verfügung stünden.