4.2.2 Die 18 OZG-Leistungen zur Geschäftslage „Unternehmensstart und Gewerbezulassung“

4.2.2 Die 18 OZG-Leistungen zur Geschäftslage „Unternehmensstart und Gewerbezulassung“

Wie Tabelle 1 illustriert, bleiben fünf der OZG-Leistungen im Projekt unberücksichtigt, weil sie nicht zu den Kernprozessen einer Unternehmensgründung gehören oder erst zukünftig eingeführt werden sollen. Ebenfalls nicht einbezogen wurde das Partnerschaftsregister, in das sich Angehörige freier Berufe eintragen müssen, die sich in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft organisieren. Diese Leistung entspricht aber letztlich der Eintragung ins Handelsregister, so dass keine Erkenntnisse verloren gingen.

Weitere fünf Leistungen werden im Projekt mittelbar durch andere ähnliche Verwaltungsleistungen abgedeckt. Die „Anerkennung als Prüf- oder Überwachungsstelle“ (z.B. einer Begutachtungsstelle für Fahreignung), die „Anerkennung von Zertifizierungsstellen und -systemen“ (z.B. Zertifizierungsstellen im Bereich Biomasse) und die „Bestellung und Anerkennung von Sachverständigen“ (z.B. als Wirtschaftsprüfer oder als Sachverständiger für Brandschutz) ähneln hinsichtlich der Verfahren und Nachweise stark der OZG-Leistung der „Unternehmensanmeldung und -genehmigung“. Selbiges gilt für die Gewerbelegitimationskarte (auch „Reisegewerbekarte“ genannt) und die OZG-Leistung „Tätigkeitsanzeige und -erlaubnis“ (z.B. die Erlaubnis zum Großhandel mit Arzneimitteln). Alle diese Leistungen beinhalten letztlich branchenspezifische Erlaubnisse oder Anerkennungsverfahren, da die Tätigkeit in bestimmten Gewerben gemäß § 29ff. GewO oder gemäß entsprechender Fachgesetze erlaubnispflichtig oder überwachungsbedürftig ist. Gründer müssen jeweils nachweisen, dass sie die persönlichen, sachlichen, qualifikatorischen oder räumlichen Voraussetzungen für die entsprechende Gewerbetätigkeit erfüllen. Somit können die Erlaubnisse bzw. Anerkennungsverfahren für den Tischler, den Apotheker und den Immobilienmakler stellvertretend für die Vielzahl anderer branchenspezifischer Verfahren untersucht werden. Dabei wurden bewusst Gründungskonstellationen mit unterschiedlicher Komplexität der Erlaubnisse bzw. Anerkennungsverfahren gewählt.