5.2.1 Ansprechpartner in den Behörden

5.2.1 Ansprechpartner in den Behörden

Voraussetzung für eine Kommunikation ist die Verfügbarkeit eines Ansprechpartners. In älteren Untersuchungen zum digitalen Reifegrad genügte dafür auch eine generische E-Mailadresse der Behörde oder ein allgemeines Kontaktformular. In dieser Untersuchung wurden die Anforderungen an die Verfügbarkeit bewusst strenger formuliert, weil erstens Hilfe suchende Gründer möglichst schnell eine belastbare Antwort ohne Umwege suchen und zweitens eine allgemeine elektronische Kontaktmöglichkeit keine Differenzierung zulässt, da mittlerweile ausnahmslos alle kommunalen Verwaltungen mindestens eine elektronische Kontaktoption anbieten.

Abbildung 32 zeigt für die Gemeinden, die eine eigene Seite für die Gewerbeanmeldung zur Verfügung stellen, dass die Mystery Shopper eher in kleineren Gemeinden einen konkreten Ansprechpartner gefunden haben. Kreisfreie Städte hingegen scheinen zur Anonymisierung der Ansprechpartner zu neigen, was vermutlich nicht zuletzt in der höheren Komplexität des Verwaltungsapparats einer kreisfreien Stadt begründet ist.

Da einige Seiten der Gemeinden direkt auf ein Portal verweisen, war für die Untersuchung außerdem von Interesse, inwieweit Gründern in den Portalen ein Ansprechpartner zur Verfügung steht. Während Gründer, deren Gemeinde auf das Portal eines EA verweist, zumindest noch in fast der Hälfte der Fälle im dortigen Portal einen konkreten Ansprechpartner finden konnten, bleibt Gründern, die die Gewerbeanmeldung über ein von der Landesregierung betreutes Portal vornehmen, allenfalls eine anonyme E-Mailadresse:

So haben Gründer, deren Gemeinde ohnehin schon keine eigene Seite zur Gewerbeanmeldung pflegt und stattdessen nur auf ein Landesportal verweist, überhaupt keine Möglichkeit, sich direkt an einen zuständigen Ansprechpartner zu wenden.

Im Hinblick auf die betrachteten Erlaubnisverfahren fallen die Handwerkskammern positiv auf. Von den 73 Gründungen, bei denen die Handwerkskarte nicht direkt über das Portal zur Gewerbeanmeldung mitbeantragt werden kann, steht in 60 Fällen ein konkreter Ansprechpartner, oftmals verbunden mit dem Angebot zur Beratung, zur Verfügung:

Zur Baugenehmigung bleibt noch zu ergänzen, dass von den 31 Gemeinden, in denen eine Baugenehmigung zur Apothekenbetriebserlaubnis verlangt wird, immerhin acht die Möglichkeit eines „Trackings“ zur Verfolgung des Stands des Genehmigungsverfahrens anbieten.