4.6.1 Auswahl der Kommunen

4.6.1 Auswahl der Kommunen

Mit dem OZG sind, wie in Kapitel 4.2.1 erläutert, alle Gebietskörperschaften verpflichtet, bis 2022 ihre Verwaltungsleistungen elektronisch über das Verwaltungsportal ihres jeweiligen Bundeslandes anzubieten. Damit kommt den Landesportalen eine entscheidende Bedeutung zu. Zwar sind die Kommunen nicht gezwungen, die technische Plattform des Landes in Anspruch zu nehmen, sehr wohl aber ihre Leistungen zumindest über das Landesportal verfügbar zu machen. Die Bedarfe, Chancen und Hemmnisse der Kommunen sind also eng mit der Ausgestaltung des jeweiligen Landesportals verbunden, so dass sich eine Auswahl der Kommunen entlang der verschiedenen Formen von Verwaltungsportalen anbietet. Die nähere Betrachtung der von den Ländern implementierten Verwaltungsportale lässt ungeachtet einzelner Unterschiede im Detail fünf Gruppen erkennen:

Gruppe 1 – Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt: Beide Länder organisieren das Portal über den Einheitlichen Ansprechpartner und setzen dazu dasselbe Frontend ein. Dabei erscheint das Angebot weniger als das eines Auftragsdienstleisters – der der EA ja eigentlich ist, denn eher als zentrales Verwaltungsportal des Landes, auf dem der Nutzer die einzelne Verwaltungsleistung jeweils gesondert aussucht.

Gruppe 2 – Hessen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern: Diese Länder organisieren zwar ebenfalls das Portal für die unternehmensbezogenen Verwaltungsleistungen über den EA des Landes, stellen dabei jedoch den Charakter eines EA als Auftragsdienstleister mehr in den Vordergrund. Die Angebote nutzen unterschiedliche Frontends, weisen jedoch die Gemeinsamkeit auf, dass sie im Gegensatz zu denen der ersten Gruppe mit dem Zugang über Benutzername und Passwort dem Nutzer eine Verwaltung für dessen Anträge ermöglichen.

Gruppe 3 – Niedersachsen und Thüringen: Im Gegensatz zu den vorgenannten Ländern werden die Verwaltungsportale hier über Landesministerien redaktionell verantwortet. Beide Länder nutzen dieselbe vom gleichen Anbieter betreute Plattform, wobei Thüringen die Lösung Niedersachsens übernommen hat. Ähnlich wie die Portale der zweiten Gruppe organisiert der Nutzer seine Verwaltungsleistungen über eine Antragsverwaltung.

Gruppe 4 – Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg: Diese beiden Länder organisieren das Verwaltungsportal ebenfalls über Landesministerien, haben ihre Portale jedoch erst Mitte 2018 in Nordrhein-Westfalen und Ende 2018/Anfang 2019 in Baden-Württemberg neu gelauncht bzw. überarbeitet. Beide Portale arbeiten ähnlich wie die der ersten Gruppe mit einem zentralen Frontend.

Gruppe 5 – Bayern und Sachsen: Die von den Landesregierungen bereitgestellten Portale unterscheiden sich von den anderen Angeboten vor allem dadurch, dass sie einen mehr regionalisierten Ansatz verfolgen. Die Portale bieten den Kommunen zwar grundsätzlich auch ein technisches Frontend zur Nutzung an, überlassen es den Kommunen aber, ein eigenes elektronisches Angebot im Portal einzustellen, wohin der Gründer dann über einen Link – gegebenenfalls auch wieder zurück – geleitet wird.

Gruppe 6 – Saarland und Rheinland-Pfalz: Diese beiden Länder boten zum Zeitpunkt der Untersuchung noch keine mit den anderen Portalen vergleichbare Lösung an.

Somit ergaben sich für die Auswahl sechs Gruppen. Für die Auswahl im Einzelnen war neben der Bereitschaft für ein Gespräch ausschlaggebend, dass sich die Kommune bereits erkennbar mit dem Thema Digitalisierung auseinandergesetzt hat. Außerdem sollten zumindest eine kleine Gemeinde und ein Landkreis in den Gesprächen Berücksichtigung finden. Die Gespräche fanden so schließlich mit Vertretern des Amts Schwarzenbek-Land, der Städte Weimar, Wuppertal, Offenbach und Kaiserslautern sowie des Landkreises Starnberg statt.