5.2.3 Beratung und persönlicher Kontakt

5.2.3 Beratung und persönlicher Kontakt

Die interviewten Verwaltungsmitarbeiter stehen elektronischen Lösungen nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber. Das Problem sei vielmehr, dass die Applikationen zur Erfassung der Meldungen und Anträge die juristische Komplexität und Vielfältigkeit tatsächlicher Gründungen nicht vollständig erfassen können. Die Vertreter der Ordnungsbehörden und der Wirtschaftsförderungen vermissen bei einer elektronischen Unternehmensgründung die Möglichkeit, Gründer bei rechtlich kniffligen Fragen beraten zu können. Gerade Gründern, die im Vorfeld nicht die Dienste eines Gründungsberaters in Anspruch genommen haben, könne so, wie es der Sachbearbeiter einer Ordnungsbehörde ausdrückte, eine erste „kleine Beratung“ zukommen.

Um die Vorteile einer elektronischen Unternehmensgründung mit denen eines persönlichen Gesprächs mit dem Sachbearbeiter zu kombinieren, wurde in den Gesprächen die – zum Teil auch schon in den Behörden vorhandene – Idee einer im Prozess der elektronischen Unternehmensgründung verfügbaren Möglichkeit zur direkten Interaktion zwischen Gründer und Sachbearbeiter diskutiert. Ein solches Instrument könnte in einer Art von Chat oder bei besonders anspruchsvollen Gründungen in Form einer Remotesitzung realisiert werden. Dazu müsste an geeigneter Stelle im Prozess eine Schnittstelle zur Kommunikation zwischen Gründer und Sachbearbeiter implementiert werden. Denkbar ist auch, dass eine solche Option auf Basis der Eingaben des Gründers nur bei bestimmten Konstellationen geboten wird. Eine weitere Option, die vom Leiter der IT-Abteilung einer Kommune in die Diskussion eingebracht wurde, ist ein ergänzendes Tool zur Terminvereinbarung, damit der Sachbearbeiter eine Anfrage nicht „zwischen Tür und Angel“ beantworten muss. Auf diese Weise könnte die Digitalisierung einen für beide Seiten spürbaren Mehrwert generieren.