5.5.2 Handwerkskarte

5.5.2 Handwerkskarte

Da die Zuständigkeit für die Handwerksrolle einzig bei den Handwerkskammern liegt, stellt sich dementsprechend zunächst einmal die Frage, welche Ansätze dort zur digitalen Unternehmensgründung von den Mystery Shoppern gefunden wurden. Zum einen können Handwerkskammern selbst eine elektronische Beantragung anbieten. Allerdings machen nur wenige Kammern von dieser Möglichkeit Gebrauch. Lediglich drei Kammern weisen den Gründer explizit darauf hin, dass er die Beantragung per E-Mail übermitteln kann. Und sogar nur eine einzige Kammer in der Stichprobe – die schon in Kapitel 5.4.1 erwähnte Handwerkskammer für Unterfranken – bietet ein eigenes Portal zur Beantragung der Handwerkskarte an.

Zum anderen können die Kammern auf gegebenenfalls vorhandene Angebote des Landes verweisen. Obwohl mehrere Länder über ihre Portale die elektronische Beantragung zur Eintragung in die Handwerksrolle anbieten, konnten die Mystery Shopper jedoch einen solchen direkten Verweis auf den Seiten der Kammern nicht finden. So bleibt im Ergebnis, dass der digitale Reifegrad im Hinblick auf die Gründung eines Handwerksunternehmens vom Angebot des Landesportals und der Integration in die Gewerbeanmeldung abhängt.