6. Schritt: Maßnahmen festlegen und umsetzen

In welcher Rangfolge Sie Schutzmaßnahmen durchführen müssen, ist festgelegt:

Legen Sie in diesem Schritt genau fest, mit welchen einzelnen Maßnahmen Sie in jedem der fünf Punkte aktiv werden, wer für die Umsetzung verantwortlich ist und bis wann die Umsetzung erfolgt. Auch die Umsetzung müssen Sie dokumentieren, denn die Gefährdungsbeurteilung ist erst abgeschlossen, wenn Maßnahmen umgesetzt sind.

Mögliche Maßnahmen reichen von der Beschaffung ergonomischer Arbeitsmittel (Leitfaden 2) bis hin zu organisatorischen Änderungen wie dem Belastungswechsel durch Jobrotation (Leitfaden 2) oder der Einführung regelmäßiger Mitarbeitendengespräche (Leitfaden 3) und daraus resultierender Weiterbildung (Leitfaden 4).

Haben Sie sich auf psychische Belastungen konzentriert, kommen vielleicht folgende Maßnahmen für Ihr Unternehmen in Betracht:

Problembereich „Arbeitsdruck“

  • Denken Sie in einem Team darüber nach, welche organisatorischen Modelle sich eignen, die Erreichbarkeit im Sinne der Kundinnen und Kunden sicherzustellen, ohne ständige Verfügbarkeit zu verlangen. Eine feste „stille Phase“, in der Anrufe direkt auf einen Anrufbeantworter weitergeleitet werden oder E-Mails serverseitig blockiert werden, kann zu einem konzentrierteren und ruhigerem Arbeiten beitragen.
  • Sorgen Sie für die Einhaltung von Pausenzeiten.
  • Schaffen Sie Regeln für Urlaubs- und Erholungszeiten (zum Beispiel keine Anrufe, keine SMS, keine E-Mails).

Problembereich „Unsicherheit, Stress“

  • Überlegen Sie gemeinsam, wer welche Fähigkeiten braucht und wie sie erworben werden können. Ziehen Sie neben kostspieligen Schulungen auch arbeitsorganisatorische Lösungen in Betracht, die bei der Arbeit das Voneinander-Lernen zwischen älteren und jüngeren Mitarbeitenden fördern (siehe Leitfaden 4).
  • Führen Sie Regeln für die Kommunikation ein. Sie sorgen damit für einen effizienten Informationsaustausch, eine bessere Einsatzplanung und reibungsärmere Arbeitsprozesse (siehe Leitfaden 3).
  • Delegieren Sie Verantwortung und legen Sie den Rahmen für Entscheidungsspielräume verbindlich fest.

Problembereich „Arbeitsklima“

  • Nutzen Sie bewusst die Potenziale gemischter Teams. Erfahrungswissen, persönliche Reife, Besonnenheit und Geduld älterer Mitarbeitender kommen den jüngeren Kolleginnen und Kollegen zugute. Umgekehrt bleiben ältere Mitarbeitende auf der Höhe der Zeit, was technische Entwicklungen und den Umgang damit angeht. Nehmen Sie auch Anteil an privaten Sorgen.
  • Bieten Sie gemeinsame Freizeit- und Pausenaktivitäten an.

Weitere Tipps zur Zusammenarbeit zwischen Jung und Alt finden Sie in unserem Handlungsleitfaden „So gelingt eine gute Zusammenarbeit der Generationen“.

Noch ein Hinweis: Gegenüber Ihren Beschäftigten haben Sie als Arbeitgebende bzw. Arbeitgebender eine Unterweisungspflicht.
Sie müssen sie über die festgestellten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen informieren. Neben Informationsveranstaltungen und Schulungen können Sie zum Beispiel interaktive Online-Tools einsetzen, die zur Festigung des Gelernten auch Prüfungsfragen beinhalten.

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  • © contrastwerkstatt / Fotolia – 938-gruppe-menschen.jpg
  • © RKW Kompetenzzentrum / RKW Kompetenzzentrum – Maßnahmenhierarchie in der Gefährdungsbeurteilung (Leitfaden_1_Maßnahmenhierarchie.png)