3. Schritt: Festlegen von Verfahren

Grundsätzlich lassen sich die Analyse- und Beurteilungsverfahren in drei Kategorien einteilen:

  • Orientierende Verfahren
  • Screeningverfahren
  • Expertenverfahren

Orientierende Verfahren haben zum Ziel, Schwerpunkte bei den Gefährdungen zu erkennen. Sie können mithilfe von Checklisten durchgeführt werden, die Belastungen nach grob gerasterten Merkmalen erfassen. Anwendbar sind dabei auch qualitative Methoden, wie die Diskussion in einem Gesundheitszirkel. Für so ein „Gruppeninterview“ werden bei zwölf Teilnehmenden vier bis sechs Stunden veranschlagt. Orientierende Verfahren können auch mit geringeren arbeitswissenschaftlichen Vorkenntnissen durchgeführt werden.

Aufwändiger sind Screening- oder Experten-Verfahren. Sie benötigen für die Durchführung eines Projektes leicht mehrere Wochen. Fachwissen ist notwendig, über das oft nur externe Fachleute verfügen. Zu den Screening-Verfahren zählen schriftliche Beschäftigtenbefragungen, wobei es mehrere standardisierte Tools gibt. Zur Beurteilung psychischer Gefährdungen sind
beispielsweise der COPSOQ oder der Kurzfragebogen zur Arbeitsanalyse (KFZA) als Standardinstrumente zu nennen.

Verfahren, allgemeine Infos und Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung finden Sie unter www.gefaehrdungsbeurteilung.de.

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