2. Schritt: Festlegen von gleichartigen Arbeitsplätzen und Tätigkeiten
Die arbeitsbedingten Belastungsfaktoren müssen Sie nach der Art der Tätigkeiten ermitteln. Zur Vereinfachung können Sie Gruppen von Arbeitsplätzen bzw. Tätigkeiten mit gleichartigen Arbeitsbedingungen zusammenfassen. So reicht es dann auch aus, nur einen Arbeitsplatz als „Modellarbeitsplatz“ zu beurteilen, sofern dieser als Maßstab für andere Arbeitsplätze gesehen
werden kann.
Gleichartige Arbeitsplätze und Tätigkeiten sind zum Beispiel:
- Mitarbeitende in der Logistik
- Monteurinnen und Monteure einer Produktionslinie
- Bürokräfte im Vertrieb
- Gruppenleitung / Mitarbeitende in einer Gruppe
usw.
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