1. Schritt: Team bilden und informieren

Greifen Sie zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung auf Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit und / oder den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin zurück. Die Gefährdungsbeurteilung wird in der Regel über den Arbeitsschutzausschuss initiiert und von diesem begleitet. Ein Arbeitsschutzausschuss ist bei Unternehmen ab 20 Mitarbeitenden verpflichtend (§ 11 Arbeitssicherheitsgesetz). Es können auch externe Dienstleister zur Unterstützung eingesetzt werden. Je nach  Unternehmensgröße sind unterschiedliche Betreuungsmodelle durch Arbeitssicherheitsexpertinnen oder -experten sowie durch Betriebsärztinnen oder -ärzte möglich. Für kleinere Unternehmen gibt es Lösungen, die sich stärker am individuellen Bedarf orientieren.

Der Betriebs- bzw. Personalrat muss frühzeitig eingebunden werden, denn er hat bei der Festlegung der konkreten Vorgehensweise und der Methoden ein Mitbestimmungsrecht.

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