8. Schritt: Gefährdungsbeurteilung fortschreiben

Im Sinne eines effektiven Arbeitsschutzes und einer kontinuierlichen Verbesserung ist es erforderlich, die Gefährdungsbeurteilung fortzuschreiben. Anlässe dafür können maßgebliche Veränderungen im Betrieb sein, beispielsweise die Planung neuer Arbeitsplätze und Arbeitsstätten, die Änderung von Arbeitsverfahren oder der Arbeitsorganisation, der Einsatz anderer Arbeitsstoffe oder die Neubeschaffung von Maschinen. Weitere Anlässe können insbesondere das Auftreten von Störfällen, Arbeitsunfälle bzw. Beinahe-Unfälle bilden.

Beispiele guter Praxis in kleinen und mittleren Unternehmen finden Sie unter der Rubrik Handlungshilfen auf www.gda-portal.de .

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