5. Schritt: Bewerten von Gefährdungen
Nach der Ermittlung von Gefährdungen müssen Sie bewerten, welches Risiko die Gefährdung jeweils für die Mitarbeitenden darstellt. Die Berufsgenossenschaft, die Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. die Betriebsärztin oder Betriebsarzt können bei der Wahl eines geeigneten Bewertungsverfahrens beraten.
Empfehlenswerte Verfahren für physische Belastungen können dem Informationsportal unter www.baua.de entnommen werden.
Während man sich bei körperlichen Belastungen an Grenz- oder Richtwerten orientieren kann, gibt es diese für die Gefährdungsmessung bei psychischen Belastungen nicht. Schätzen Sie das Risiko anhand von Erfahrungen ein. Dabei sollten Sie beurteilen, ob ein Belastungsfaktor voraussichtlich zu negativen Folgen führen wird.
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