2. Schritt: Maßnahmen entwickeln und umsetzen

In Bürogebäuden bieten sich fest installierte „stille Phasen“ als Maßnahme an: Während dieser Zeit werden Anrufe auf einen Anrufbeantworter umgeleitet, es finden keine Teammeetings statt und die Beschäftigten können konzentriert ihrer Tätigkeit nachgehen. Hauptverursacher von Lärm sind jedoch Maschinen. Zur Lärmminderung am Arbeitsplatz sollen entsprechend folgende Maßnahmen angewendet werden (DIN EN ISO
11690-1, -2):

  • bei einer Neu- oder Ersatzbeschaffung lärmarme Maschinen auswählen
  • auf lärmarme Arbeitsverfahren umstellen
  • schallabsorbierende Decken in Verbindung mit Schallschirmen einsetzen
  • Schallschutzprodukte, wie Kapseln, Abschirmungen, Schalldämpfer etc. in der Nähe der Maschine anbringen
  • den Arbeitsplatz abschirmen

Erst wenn all diese Maßnahmen nicht greifen, kommt der sachgerechte Einsatz von Gehörschutz ins Spiel.

Lärmursachen und Lärmfolgen sowie die notwendige Einhaltung der Schutzvorschriften müssen den Mitarbeitenden vermittelt werden. Gesundheitsgefahren durch Lärm gibt es auch in der Freizeit. Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeitenden für schädigende Lautstärken, wie sie Laubbläser, Kopfhörer oder Rockkonzerte hervorbringen.

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