Arbeitsplätze gesund gestalten

Die ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze hat weiterhin eine hohe Bedeutung in den Betrieben. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit des Menschen zu erhalten und nach Möglichkeit zu stärken. Gleichzeitig soll sich die Wirtschaftlichkeit des Gesamtsystems erhöhen, indem zum Beispiel ein längerer Verbleib des Mitarbeiters im Unternehmen und größtmögliche Effizienz erreicht werden. Ein Arbeitsplatz ist dann ergonomisch gestaltet, wenn er keine Gesundheitsgefahren und arbeitsbedingten Erkrankungen verursacht und ein angenehmes Arbeiten im Sinne von Wohlbefinden ermöglicht. Auch die informationstechnische Gestaltung (sogenannte Software-Ergonomie) und die Arbeitsumgebung mit Lärm, Beleuchtung und räumlichen Verhältnissen haben großen Einfluss auf einen ergonomischen Arbeitsplatz.

Häufig werden ergonomische Lösungen zur Unterstützung leistungsgewandelter, älterer Kollegen eingeführt. Diese Maßnahmen bieten sich jedoch in aller Regel bereits für die jüngeren, noch fitten Mitarbeiter ebenso an, da sie Belastungen reduzieren, Sicherheit und Wohlbefinden steigern und dazu beitragen, körperlichen und psychischen Beschwerden vorzubeugen.

Schauen Sie auf die Arbeitsmittel und deren korrekte Anordnung. Es geht um die menschengerechte Gestaltung der Schnittstelle Mensch-Maschine bzw. Mensch-technisches System. Kriterien dafür sind unter anderem die Körpermaße des Menschen und seine physiologischen Funktionen. Unnatürliche Körperhaltungen, aufwändige Körperbewegungen, hoher Kraftaufwand bzw. Tätigkeiten mit hohen Lasten sollen vermieden werden.

Durch neue technische Möglichkeiten hat in den Unternehmen auch die Nutzung von Assistenzsystemen zugenommen. Dabei reicht das Spektrum von Smartphones oder Tablets, die Prozessund Arbeitsanweisungen zur Entlastung des Kurzzeitgedächtnisses bieten, bis hin zu Robotern, die zum Beispiel körperlichanspruchsvolle Aufgaben übernehmen. Adaptive Arbeitsassistenzsysteme (AAS) stellen sich automatisch auf die individuellen Bedürfnisse der Mitarbeiter ein (Beleuchtung, Schrift, Sprache, Lautstärke, Sitzhöhe). Sogenannte Ambient Intelligence Lösungen übernehmen durch die Vernetzung von Sensoren oder Funkmodulen Prozesssteuerungsund Kontrollfunktionen.

Die Entwicklung dieser Systeme schreitet rasant voran, und sie versprechen vielfältige Vorteile: Arbeitsabläufe werden effizienter, monotone Tätigkeiten werden durch anspruchsvollere Tätigkeiten ersetzt, Sprachbarrieren können durch visuelle Anleitungen gemindert werden. Aber sie lösen auch Befürchtungen und Ängste aus. Darum sollten Sie bei der Einführung diese Tipps beachten:

Einführung neuer Technologien

  • Nehmen Sie die Ängste Ihrer Mitarbeiter, besonders die älterer Kollegen, vor neuen Technologien ernst. Beziehen Sie sie in Ihre Planungen und die Arbeitsplatzgestaltung mit ein.
  • Im Team / in der Gruppe wird der Umgang mit der neuen Technik leichter fallen.
  • Orientieren Sie die technischen Möglich- keiten an den menschlichen Bedürfnissen und nicht umgekehrt.
  • Schaffen Sie Zeit und Raum, Erfahrungen zu sammeln und auszutauschen.
  • Informieren Sie die gesamte Belegschaft regelmäßig über die Entwicklungen, am besten mit Unterstützung engagierter Mitarbeiter.

Die rechtliche Basis für die Gestaltung von Arbeitsstätte, Arbeitsraum, Arbeitsplatz und Arbeitsumgebung bildet neben dem Arbeitsschutzgesetz die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Verantwortlich im Sinne der Gesetze ist der Arbeitgeber. Ein wesentliches Hilfsmittel für die praktische Umsetzung der ArbStättV sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Orientieren Sie sich an diesen Regeln bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und der Festlegung geeigneter Maßnahmen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten im Betrieb. Sie können dann davon ausgehen, die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung einzuhalten.

Um die weitgehend allgemein formulierten Mindestanforderungen und Schutzziele zu konkretisieren, können Ihnen auch berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Normen, sonstige technische Regeln und die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse dienen, wie sie von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin oder anderen staatlichen Institutionen veröffentlicht werden.

Beispiel: Ergonomie – ein wichtiges Thema bei der Metoba GmbH

„Seit vielen Jahren wird dem Thema Hebeund Tragehilfen bei Metoba eine große Bedeutung beigemessen. Nicht zuletzt aufgrund unseres relativ hohen Frauenanteils in der Produktion ist das unerlässlich, denn mitunter sind dort recht schwere Teile zu bewegen. Die Einrichtungen entlasten natürlich auch ältere Beschäftigte, sie kommen aber allen anderen ebenso zugute“, so Anke Woitschig, Personalverantwortliche des Lüdenscheider Familienunternehmens mit 95 Beschäftigten. Eine Mitarbeiterbefragung hatte ergeben, dass noch weiterer Optimierungsbedarf besteht. Deshalb nahm das Unternehmen im letzten Jahr eine kostenlose Beratung der Berufsgenossenschaft in Anspruch und machte zusätzlich zur üblichen Gefährdungsbeurteilung eine Arbeitsplatzbegehung in allen Unternehmensbereichen. Dabei wurden typische Arbeitsplätze, zum BeispielBüro, Versand, Lager, Produktion, ins Visier genommen. „Wir haben einen Selbstcheck eingeführt, mit dem die Kolleginnen und Kollegen die Einstellungen an den Bildschirmarbeitsplätzen selbstständig verbessern können. Es wurden unter anderem Bürostühle ausgetauscht, Fußstützen angeschafft, auch verstellbare Halterungen für Bildschirme. Im Produktionsbereich haben wir die „5S“-Methode eingeführt, um die Arbeitsplätze und ihr Umfeld sicher, sauber und übersichtlich zu gestalten. Das Projekt erstreckte sich über einen Zeitraum von circa fünf Monaten von der Entscheidung der Geschäftsführung über die Bestandsaufnahme und Analyse bis hin zur Abstimmung der Maß- nahmen mit den Meistern und schließlich zur Umsetzung. Der reine Zeitaufwand in der Personalabteilung lag zusammen genommen bei etwa sieben bis acht Arbeitstagen.“

Im Betrieb gibt es vielfältige Stellschrauben, die Arbeitsplätze und -bedingungen so gesundheitsgerecht und -förderlich wie möglich zu gestalten. Wird dies systematisch über verschiedene Schnittstellen praktiziert, sprechen wir von einem betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM).

Das betriebliche Gesundheitsmanagement setzt sich aus mindestens drei Bausteinen zusammen: Dem Arbeitsund Gesundheitsschutz (ArbSch), dem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF).

In Sachen Gesundheitsförderung und im Bereich freiwilliger Maßnahmen sind Ihrer Fantasie buchstäblich keine Grenzen gesetzt. Denn neben den gesetzlichen Vorschriften gibt es noch beliebige Angebote der Gesundheitsförderung, die Ihren Mitarbeitern Wertschätzung vermitteln und Ihr Unternehmen im Wettbewerb um Fachkräfte zum attraktiven Arbeitgeber machen.