Arbeitsplätze gesund gestalten
Die ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze hat weiterhin eine hohe Bedeutung in den Betrieben. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit des Menschen zu erhalten und nach Möglichkeit zu stärken. Gleichzeitig soll sich die Wirtschaftlichkeit des Gesamtsystems erhöhen, indem zum Beispiel ein längerer Verbleib der Beschäftigten im Unternehmen und größtmögliche Effizienz erreicht werden. Ein Arbeitsplatz ist dann ergonomisch gestaltet, wenn er keine Gesundheitsgefahren und arbeitsbedingten Erkrankungen verursacht und ein angenehmes Arbeiten im Sinne von Wohlbefinden ermöglicht. Auch
die informationstechnische Gestaltung (sogenannte Software-Ergonomie) und die Arbeitsumgebung mit Lärm, Beleuchtung und räumlichen Verhältnissen haben großen Einfluss auf einen ergonomischen Arbeitsplatz.
Häufig werden ergonomische Lösungen zur Unterstützung leistungsgewandelter, älterer Kollegen eingeführt. Diese Maßnahmen bieten sich jedoch in aller Regel bereits für die jüngeren, noch fitten Mitarbeitenden ebenso an, da sie Belastungen reduzieren, Sicherheit und Wohlbefinden steigern und dazu beitragen, körperlichen und psychischen Beschwerden vorzubeugen.
Schauen Sie auf die Arbeitsmittel und deren korrekte Anordnung. Es geht um die menschengerechte Gestaltung der Schnittstelle Mensch-Maschine bzw. Mensch-technisches System. Kriterien dafür sind unter anderem die Körpermaße des Menschen und seine physiologischen Funktionen. Unnatürliche Körperhaltungen, aufwändige Körperbewegungen, hoher Kraftaufwand bzw. Tätigkeiten mit hohen Lasten sollen vermieden werden.
Durch neue technische Möglichkeiten hat in den Unternehmen auch die Nutzung von Assistenzsystemen zugenommen. Dabei reicht das Spektrum von Smartphones oder Tablets, die Prozess- und Arbeitsanweisungen zur Entlastung des Kurzzeitgedächtnisses bieten, bis hin zu Robotern, die zum Beispiel körperlich anspruchsvolle Aufgaben übernehmen. Adaptive Arbeitsassistenzsysteme (AAS) stellen sich automatisch auf die individuellen Bedürfnisse der Mitarbeitenden ein (Beleuchtung, Schrift, Sprache, Lautstärke, Sitzhöhe). Sogenannte Ambient Intelligence Lösungen übernehmen durch die Vernetzung von Sensoren oder Funkmodulen Prozesssteuerungs- und Kontrollfunktionen.
Einführung neuer Technologien
– Nehmen Sie die Ängste Ihrer Mitarbeitenden, besonders diejenigen älterer Kolleginnen und Kollegen, vor neuen Technologien ernst. Beziehen
Sie sie in Ihre Planungen und die Arbeitsplatzgestaltung mit ein.
– Im Team / In der Gruppe wird der Umgang mit der neuen Technik leichter fallen.
– Orientieren Sie die Technikgestaltung an den menschlichen Bedürfnissen und nicht umgekehrt.
– Schaffen Sie Zeit und Raum, Erfahrungen zu sammeln und auszutauschen.
– Informieren Sie die gesamte Belegschaft regelmäßig über die Entwicklungen, am besten mit Unterstützung engagierter Beschäftigter.
Die Entwicklung dieser Systeme schreitet rasant voran, und sie versprechen vielfältige Vorteile: Arbeitsabläufe werden effizienter, monotone Tätigkeiten werden durch anspruchsvollere Tätigkeiten ersetzt, Sprachbarrieren können durch visuelle Anleitungen gemindert werden. Aber sie lösen auch Befürchtungen und Ängste aus. Darum sollten Sie bei der Einführung diese Tipps beachten:
Die rechtliche Basis für die Gestaltung von Arbeitsstätte, Arbeitsraum, Arbeitsplatz und Arbeitsumgebung bildet neben dem Arbeitsschutzgesetz die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Verantwortlich im Sinne der Gesetze ist die oder der Arbeitgebende. Ein wesentliches Hilfsmittel für die praktische Umsetzung der ArbStättV sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Orientieren Sie sich an diesen Regeln bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und der Festlegung geeigneter Maßnahmen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten im Betrieb. Sie können dann davon ausgehen, die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung einzuhalten.
Um die weitgehend allgemein formulierten Mindestanforderungen und Schutzziele zu konkretisieren, können Ihnen auch berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Normen, sonstige technische Regeln und die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse dienen, wie sie von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin oder anderen staatlichen Institutionen veröffentlicht werden. Im Betrieb gibt es vielfältige Stellschrauben, die Arbeitsplätze und -bedingungen so gesundheitsgerecht und -förderlich wie möglich zu gestalten. Wird dies systematisch über verschiedene Schnittstellen praktiziert, sprechen wir von einem betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) (Abbildung 4).
Das betriebliche Gesundheitsmanagement setzt sichaus mindestens drei Bausteinen zusammen: Dem Arbeits- und Gesundheitsschutz (ArbSch), dem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF). In Sachen Gesundheitsförderung und im Bereich freiwilliger Maßnahmen sind Ihrer Fantasie buchstäblich keine Grenzen gesetzt. Denn neben den gesetzlichen Vorschriften gibt es noch vielfältige Angebote der Gesundheitsförderung, die Ihren Mitarbeitenden Wertschätzung vermitteln und Ihr Unternehmen im Wettbewerb um Fachkräfte zum attraktiven Arbeitgebenden machen.
- © RgStudio / Getty Images – Lächelnde Mechanik an ihren Arbeitsplatz (3783_laechelnde-mechanik-an-ihren-arbeitsplatz.jpg)
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