2. Schritt: Einwilligung des Mitarbeiters
Mit einem Einladungsschreiben zu einem Erstgespräch können Sie die oder den Beschäftigten über das Angebot und die Ziele des BEM informieren. Informieren Sie schriftlich über:
- Ziele und Ablauf des BEM,
- die Freiwilligkeit der Teilnahme,
- den Datenschutz und die Vertraulichkeit,
- die beteiligten Personen.
Holen Sie sich das Einverständnis ein, dass Sie im Rahmen des BEM tätig werden dürfen. Lassen Sie sich das Einverständnis unbedingt schriftlich bestätigen und nehmen Sie es zu den Personalakten. Die oder der Betroffene kann sein Einverständnis während des BEM jederzeit zurückziehen.
In der Personalakte werden nur die allgemeinen Informationen, wie das Einladungsschreiben, die Zustimmung bzw. die Ablehnung und das Abschlussprotokoll, hinterlegt. Alle anderen Dokumente im BEM-Prozess werden in einer separaten Akte geführt.
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