3. Schritt: Maßnahmen planen und durchführen

Organisieren Sie die Bildschirmarbeit so, dass Ihre Mitarbeiter regelmäßig Pausen einlegen oder durch andere Tätigkeiten ihre Beanspruchungen durch die Arbeit am Bildschirmgerät geringer werden. Regen Sie Ihre Mitarbeiter an, Telefonate im Stehen zu führen und Pausen für Ausgleichsübungen zu nutzen. Darüber hinaus müssen die Arbeitsplatzelemente aufeinander abgestimmt sein. Wer beispielsweise auf einem ergonomischen Stuhl an einem viel zu hohen oder zu niedrigen Tisch sitzt, nimmt zwangsläufig eine Fehlhaltung ein. Die richtige Einstellung des Arbeitsplatzes kann der Mitarbeiter auch anhand einer erstellten Checkliste regelmäßig selbst überprüfen.

  1. Höhenverstellbare Tische ermöglichen bei der Arbeit am Computer wie bei handwerklichen Tätigkeiten den Wechsel zwischen Sitzen und Stehen. Präventionsexperten sehen darin eine wesentliche Vorbeugung gegen Rückenprobleme.
  2. Stühle mit einer Synchronmechanik erlauben den Haltungswechsel (dynamisches Sitzen, „Lümmeln“ erlaubt) und führen unter anderem zu einer besseren Durchblutung. Stehhilfen fördern ebenfalls den Haltungswechsel und entlasten die Wirbelsäule.
  3. Die vergrößerte Darstellung von Schrift und Symbolen mit ausreichendem Kontrast zum Hintergrund an Bildschirmen / Monitoren / Messeinheiten ist in vielen Fällen ohne größeren Aufwand zu ermöglichen. Häufig lassen sich diese Optionen einfach am Gerät einstellen.
  4. Durch die ergonomisch sinnvolle Positionierung von Schreibtisch und darauf anzuordnenden Arbeitsmitteln (Tastatur, Maus, Manuskripthalter) werden länger andauernde Zwangshaltungen vermieden.
  5. Bei einem Laptop empfiehlt es sich, für eine längere Nutzung externe Arbeitsmittel wie Tastatur, Maus und Monitor anzuschließen. Stellen Sie die entsprechende Ausstattung zur Verfügung und unterweisen Sie die Mitarbeiter entsprechend.
  6. Sorgen Sie für ausreichende Beleuchtung: Alterssichtigkeit und die Abnahme des Adaptionsvermögens können durch erhöhte Beleuchtungsstärke und die Installation einer (zusätzlichen) Arbeitsplatzleuchte ausgeglichen werden.
  7. Führen Sie medizinische Untersuchungen der Augen und des Sehvermögens durch. Ihre Mitarbeiter an Bildschirmarbeitsplätzen haben darauf einen gesetzlichen Anspruch. Bieten Sie diese Untersuchungen regelmäßig schriftlich an und führen Sie sie während der Arbeitszeit durch. Benötigt ein Mitarbeiter eine spezielle Bildschirmbrille, müssen Sie als Arbeitgeber dafür die Kosten übernehmen.