Lärm – vermeiden oder reduzieren

Lärm kann zu irreparablen Schäden am Gehör führen. Dabei ist es unerheblich, ob jemand über längere Zeit dem Lärm ausgesetzt ist oder ein sehr lautes Geräusch kurzfristig auftritt. Eine einmalige, kurze Geräuscheinwirkung mit einem Spitzenschalldruckpegel von ca. 140 dB(A) kann akute Schädigungen hervorrufen. Impulsartige Geräusche und zusätzliche ungünstige Faktoren wie Schwingungen, Zwangshaltung oder Schichtarbeit erhöhen das Risiko einer Schwerhörigkeit.

Lärm erhöht zudem das Unfallrisiko, stört die Kommunikation und vermindert die Arbeitsleistung. In Kombination mit weiteren Belastungen (Hitze, Kälte, Gefahrstoffe, Zeitdruck und komplexe Aufgaben) steigt der Stresshormonspiegel, was auf Dauer zu Erkrankungen des Herz-Kreislaufund des Verdauungssystems führen kann. Der Gesetzgeber hat daher Höchstgrenzen für Lärm festgelegt, die Sie einhalten müssen.

Die Arbeitsstättenverordnung (Ziffer 3.7 Anhang zur ArbStättV) und die Lärmund Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) legen verbindliche Grenzwerte fest. Konkretisiert werden die Anforderungen in den Technischen Regeln zur Lärmund VibrationsArbeitsschutzverordnung (TRLV Lärm).

Maßnahmen zur Lärmminderung am Arbeitsplatz enthalten DIN EN ISO 11690und -2. Lärmminderung an Bildschirmarbeitsplätzen im Hinblick auf Sprachverständigung und Konzentration behandelt die Bildschirmarbeitsplatzverordnung (BildscharbV), Anhang Nr. 17.

Empfehlungen zur akustischen Gestaltung von kleinen bis mittelgroßen Räumen im Hinblick auf Sprachverständigung gibt DIN 18041.

Der Nutzen für Ihr Unternehmen

Technische Hilfen entlasten leistungsgewandelte oder ältere Mitarbeiter, aber sie können auch zu mehr Flexibilität führen, beispielsweise wenn so auch Frauen diese Tätigkeit ausführen können. Der richtige Umgang mit Lasten führt darüber hinaus zu einer Reduktion der Unfallzahlen.

So können Sie vorgehen: