Betriebliches Eingliederungsmanagement – vom Einzelfall lernen
Krankheitsbedingte Fehlzeiten lassen sich kaum vermeiden: Sie verursachen Kosten und bergen das Risiko, wertvolle Fachkräfte zu verlieren. Hier setzt das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) an: Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit länger erkrankter Beschäftigter wieder (vollständig) herzustellen und zu erhalten. Aber auch die anderen Beschäftigten können von Verbesserungen in der Arbeitsorganisation und -gestaltung profitieren.
Als Arbeitgebende sind Sie verpflichtet, ein entsprechendes Angebot zu machen, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
§ 167 Abs. 2 SGB IX im Wortlaut
Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 176, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit
Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen
Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement).
[…]“
Der Nutzen für Ihr Unternehmen
Sowohl Arbeitgebende als auch Beschäftigte können von einer strukturierten Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements profitieren:
- Kosten durch Fehlzeiten werden verringert.
- Folgeerkrankungen können vermieden werden.
- Die oder der Mitarbeitende kann produktiv und sinnvoll im Betrieb eingesetzt werden. Eine krankheitsbedingte Kündigung kann so vermieden werden.
- Einzelfälle können helfen, systematische, d.h. immer wiederkehrende und durch die Organisation bedingte Belastungen zu erkennen und Arbeitsbedingungen präventiv zu verbessern. Ein gut umgesetztes BEM erhöht das Vertrauen und trägt zur Arbeitgeberattraktivität bei.
- Um BEM erfolgreich umsetzen zu können, sollten Sie klar festlegen, wer verantwortlich für den Prozess ist und wer welche Rolle für die Begleitung und Steuerung übernimmt. Sehr wichtig ist es, verbindliche Regeln zu Datenschutz und Vertraulichkeit des BEM aufzustellen. Zudem muss geklärt werden, wie mit der Einbeziehung Dritter (wie Therapeutinnen oder Therapeuten) umzugehen ist.
Tipp: Richten Sie eine feste, datenschutzkonforme Routine zur Ermittlung von BEM-Fällen ein.
Diagnosen spielen beim BEM keine Rolle und fallen unter den Datenschutz. Dem Beschäftigten steht frei zu entscheiden, welche Gesundheitsdaten weitergegeben werden dürfen.
So können Sie vorgehen:
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