Büroarbeitsplatz – am Menschen ausrichten

In Deutschland arbeiten ca. 20 Millionen Menschen im Büro oder an büroähnlichen Arbeitsplätzen. Büroarbeit ist keine leichte Tätigkeit. Sie stellt hohe Anforderungen an die Konzentration. Haltungsschäden, Muskelverspannungen, Kopfschmerzen und Augenbeschwerden können entstehen.

Um einer fehlerhaften Haltung vorzubeugen, sollten Stühle, Tische, Tastaturen und Bildschirme an den Menschen und seine Bedürfnisse individuell angepasst werden können. Auch die Arbeitsumgebung (Lichtverhältnisse, Umgebungsgeräusche, Raumgestaltung, Klima) hat wesentlichen Einfluss auf das Wohlbefinden und die Arbeitsleistung und kann entsprechend gestaltet werden. Unzureichende Softwaregestaltung führt zu Ärger, Frustration und ebenso zu Fehlern und Zeitverlust. Die psychischen Belastungen nehmen zu und Kopfschmerzen, Augenflimmern können die Folge sein. Aus diesem Grund gehört die Software-Ergonomie auch zu den rechtsverbindlichen Mindestanforderungen, die bei Bildschirmarbeitsplätzen eingehalten werden müssen.

Die Bildschirmarbeitsplatzverordnung (BildscharbV) konkretisiert Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) im Bereich der Bildschirmarbeit. Der Anhang zur BildscharbV listet die Anforderungen an Arbeitsmittel (einschließlich Software) und Arbeitsumgebung im Einzelnen auf. Informationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sowie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV 215-410) erläutern anhand von Gesetzen, Verordnungen und Normen die Anforderungen an Arbeitsmittel, Arbeitsumgebung und Arbeitsorganisation, die für einen SOLL-IST-Vergleich herangezogen werden können. In der DIN EN ISO 9241 sind Leitlinien zur ergonomischen Gestaltung der Software und zwar von Benutzungsoberfläche, Zeichenanordnung, Farben, Menüs, Masken und Dialogen festgelegt.

So können Sie vorgehen: