Büroarbeitsplatz – am Menschen ausrichten

In Deutschland arbeiten ca. 20 Millionen Menschen im Büro oder an büroähnlichen Arbeitsplätzen. Büroarbeit ist keine leichte Tätigkeit. Sie stellt hohe Anforderungen an die Konzentration. Haltungsschäden, Muskelverspannungen, Kopfschmerzen und Augenbeschwerden können entstehen.

Um einer fehlerhaften Haltung vorzubeugen, sollten Stühle, Tische, Tastaturen und Bildschirme an den Menschen und seine Bedürfnisse individuell angepasst werden können. Auch die Arbeitsumgebung (Lichtverhältnisse, Umgebungsgeräusche, Raumgestaltung, Klima) hat wesentlichen Einfluss auf das Wohlbefinden und die Arbeitsleistung und kann entsprechend gestaltet werden. Unzureichende Softwaregestaltung führt zu Ärger, Frustration und ebenso zu Fehlern und Zeitverlust. Die psychischen Belastungen nehmen zu und Kopfschmerzen, Augenflimmern können die Folge sein. Aus diesem Grund gehört die Software-Ergonomie auch zu den rechtsverbindlichen Mindestanforderungen, die bei Bildschirmarbeitsplätzen eingehalten werden müssen.

Im Rahmen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) werden die Anforderungen an die Bildschirmarbeit definiert. Konkretisiert werden die Anforderungen in der Technischen Regel für Arbeitsschutz ASR A6 Bildschirmarbeit. Hier werden Anwendungsbereiche und Begriffsbestimmungen, Belastung und Gefährdungen bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten, allgemeine Pflichten des Arbeitgebenden und Gestaltungsanforderungen definiert.

So können Sie vorgehen:

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