4. Schritt: Die künftige Leistungsfähigkeit einschätzen
Klären Sie gemeinsam mit der oder dem Beschäftigten, was er oder sie sich künftig am Arbeitsplatz zutraut und noch leisten kann, beziehungsweise wie lange sie oder er schätzungsweise nicht voll leistungsfähig sein wird. Nutzen Sie dabei auch die Einschätzung der beteiligten Fachleute. Die oder der Beschäftigte darf nicht gezwungen werden, die Krankheitsdiagnose mitzuteilen. Die Arbeitgeberseite kann jedoch einfordern, die Informationen
über Einschränkungen zu bekommen, die zu einer Leistungsminderung führen und somit einer betrieblichen Lösung bedürfen, beispielsweise eines Arbeitsplatzwechsels. Häufiges Beispiel hierfür ist ein Attest über die maximal zumutbare Traglast.
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