Instrumente für eine gute Informationspolitik

Obwohl man unter Kommunikation meistens einen Dialog versteht, wird hier kurz auf die Informationskanäle eingegangen, die Sie als Geschäftsleitung oder Führungskraft nutzen können. Denn Sie werden immer wieder Informationen für alle Mitarbeitenden weiterzugeben haben. Dafür haben sich einige Instrumente bewährt, zum Beispiel das Schwarze Brett – inzwischen auch in digitalen Versionen: Sie können mehrere Beschäftigte gleichzeitig informieren. Der Nachteil: Eine Kontrolle, ob die Botschaften bei allen ankommen, ist nicht möglich. Das Intranet hat dieselbe Funktion. Die Bedingung: Alle müssen Zugang zum Intranet haben und die Informationen müssen aktuell sein. Auch bei E-Mails oder einem Newsletter gilt, dass die E-Mails von allen empfangbar sein müssen. Eine regelmäßig erscheinende Zeitung für die Belegschaft kann ein zentrales Kommunikationsinstrument im Unternehmen sein. Sie ist jedoch eher für größere Betriebe geeignet, da die Herstellung mit einem erhöhten Aufwand verbunden ist.

Eine Pflicht zur formellen Kommunikation ergibt sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz. Nach §§ 81-83 müssen Arbeitgebende die Beschäftigten über ihre Arbeitsaufgaben, Gefahren, Personalunterlagen etc. informieren.

Informationen auf Zielgruppen zuschneiden

Nicht alle Beschäftigten werden über dieselben Medien gleichermaßen zu erreichen sein. Denken Sie zum Beispiel an

  • Beschäftigte, die aufgrund ihrer Arbeitssituation mehr oder weniger „isoliert“ sind wie im Homeoffice, Außendienst oder Auslandseinsatz,
  • ausländische bzw. fremdsprachige Mitarbeitende,
  • Mitarbeitende in Elternzeit oder in einer Fortbildung.

Unterscheiden Sie auch bei den Themen und der Art der Ansprache je nach der Zielgruppe, die Sie informieren möchten:

  • junge Beschäftigte und Auszubildende, die möglicherweise anders angesprochen werden möchten als der Rest der etwas älteren Belegschaft,
  • Mitarbeitende, die eine wichtige Multiplikatorenrolle in der betrieblichen Kommunikation erfüllen (zum Beispiel Führungskräfte oder Projektleitende).
  • Nicht zuletzt sind Betriebs- und Personalräte von Rechts wegen umfassend über Belange der Beschäftigten und betriebliche Entwicklungen zu informieren.
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  • © RgStudio / Getty Images – Lächelnde Mechanik an ihren Arbeitsplatz (3784_laechelnde-mechanik-an-ihren-arbeitsplatz.jpg)