Exportversicherung

Auslandsgeschäfte gehen nicht selten mit Unwägbarkeiten und Risiken einher. Daher ist es zuweilen ratsam, eine Warenlieferung über eine Export-Kreditversicherung abzusichern. Eine solche Versicherung ist in vielen Fällen Voraussetzung dafür, dass die Hausbank einen Export-Kredit gewährt. Solche Versicherungen können politische und wirtschaftliche Risiken abdecken.

Politische Risiken
Sie betreffen das Zieloder auch Transitland, über das eine Ware transportiert wird. Unruhen oder gar Kriege, aber auch veränderte Gesetze oder Vorschriften im Empfängerland können bewirken, dass eine Ware nicht mehr geliefert werden kann oder der Empfänger nicht zahlen kann. Bei Embargo-Beschlüssen der Bundesregierung, der Europäischen Union oder der Vereinten Nationen oder von Transitländern dürfen oder können keine Waren ins Zielland verkauft werden. Bei Embargo-Beschlüssen von Transitländern kann es sein, dass Waren nicht ins Zielland transportiert werden können. Eine Lieferung kann im Empfängerland aufgrund geänderter Vorschriften beschlagnahmt werden. Durch Devisenbeschränkungen oder wegen eines Ausfuhrverbots von Devisen kann es zu Beeinträchtigungen im Zahlungsverkehr kommen.

Wirtschaftliche Risiken
Sie betreffen die Zahlungsfähigkeit Ihres Kunden. Dazu zählen

  • die Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen Ihres Kunden oder Ablehnung der Eröffnung mangels Masse
  • ein außergerichtliches Vergleichsverfahren bei Ihrem insolventen Kunden
  • ein fruchtloses Vollstreckungsverfahren bei Ihrem insolventen Kunden
  • eine aussichtslose Vermögenssituation bei Ihrem Kunden
  • eine plötzliche wirtschaftliche Verschlechterung bei Ihrem Kunden
  • wenn Ihr Kunde sich mit der Begleichung der Rechnung überaus lange Zeit lässt (nach sechs Monaten Zahlungsverzug springt in der Regel die staatliche Export-Kreditversicherung ein)

Staatliche und private Export-Kreditversicherungen
Es gibt staatliche und private Export-Kreditversicherungen. Die staatlichen Exportkreditgarantien decken sowohl wirtschaftliche als auch politische Risiken ab. Private Export-Versicherer decken meist nur wirtschaftliche Risiken ab, je nach Versicherung auch die Schäden beim Transport.

Staatliche Exportkreditgarantien
Was? Exporteure und auch deren Hausbanken haben die Möglichkeit, sich gegen wirtschaftlich und politisch bedingte Forderungsausfälle im Zusammenhang mit Exportgeschäften abzusichern. Dazu dienen vor allem auch Staatliche Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen). Das Risiko, dass ein ausländischer Kunde nicht zahlt, liegt dann nicht mehr beim Exporteur und auch nicht bei der finanzierenden Bank. Das Risiko wird stattdessen auf die Bundesrepublik Deutschland übertragen.
Für wen? Alle deutschen Exporteure können diese Hermesdeckungen in Anspruch nehmen. Dabei spielen die Größe des Unternehmens oder der Umfang des abzusichernden Geschäfts keine Rolle. Entscheidend sind vielmehr, dass das Vorhaben förderungswürdig und das Risiko des Geschäfts vertretbar sind.

Möglich sind:

  • Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung: Für Exporteure geeignet, die Geschäftsbeziehungen zu mehreren Kunden in verschiedenen Ländern unterhalten und vornehmlich Nichtinvestitionsgüter liefern.
  • Lieferantenkreditdeckung: Für Unternehmen geeignet, die eine bestimmte Lieferung und/oder Leistung ins Ausland absichern möchten. So lassen sich sowohl politische als auch wirtschaftliche Risiken absichern.
  • Fabrikationskreditdeckung: Für Unternehmen, die das Risiko während der Fabrikation absichern wollen. In Kombination mit einer Lieferantenkreditdeckung bietet die Fabrikationsrisikodeckung einen umfassenden Risikoschutz bis zur Begleichung der Rechnung.
  • Finanzkreditdeckung: Für Banken, die ein Exportgeschäft über einen Finanzkredit finanzieren und ihr Ausfallrisiko über eine Hermesdeckung absichern wollen.

Wie? Die Absicherungsmöglichkeiten erstrecken sich über die gesamte Wertschöpfungskette und reichen von der Produktionsphase bis zur Bezahlung der letzten Tilgungsrate des finanzierten Geschäfts. Kunden müssen für die Versicherung eine risikoadäquate Versicherungsprämie (Entgelt) bezahlen. Dessen Höhe hängt vor allem von drei Komponenten ab:

  • der Länderkategorie, in die das Empfängerland von der OECD eingestuft wurde
  • der Kreditlaufzeit des Vertrags
  • der Bonität und Art des Bestellers (staatlich oder privat).

Der Selbstbehalt liegt je nach Deckungsart zwischen 5 und 15 Prozent. Exporteure können prüfen lassen, ob für ihr Geschäft eine Bundesdeckung in Frage kommt. Diese Voranfrage verlangt die Angabe wichtiger Eckdaten zum Geschäft wie beispielsweise den Gegenstand des Exportgeschäfts, den abzusichernden Risiken sowie den vorgesehenen Zahlungsbedingungen. Die endgültige Entscheidung über die Deckungsfähigkeit erfolgt schließlich nach formaler Antragstellung und Prüfung durch den Bund.
Quelle: Euler Hermes

Mit dem Management der Staatlichen Exportkreditgarantien hat der Bund die Euler Hermes Aktiengesellschaft sowie die PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt.

Private Export-Kreditversicherungen (Auswahl)