Exportförderung der Bundesländer

Auch die Bundesländer haben eigene Förderhilfen rund um das Thema Außenwirtschaft in petto. Hier eine Übersicht (Auswahl):

Auslandsmesseprogramme der Bundesländer
Was?
Alle Bundesländer bieten ergänzend zum Auslandsmesseprogramm des Bundes länderspezifische Messeprogramme an.
Wie? Die Ausgestaltung ist von Land zu Land verschieden. In einigen Bundesländern ist auch die Förderung einer kleinen Ausstellergruppe oder eine Einzelförderung möglich.

Länderspezifische Messeprogramme: www.auma.de

Baden-Württemberg: Exportberatung
Was? Beratung von Unternehmen bei der Entwicklung einer Exportstrategie, der Prüfung der Exportfähigkeit, der Recherche von Marktinformationen sowie dem Aufbau und der Umsetzung einer innerbetrieblichen Export-Organisation.
Wie? Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von 500 Euro pro Tag für die Dauer von maximal sechs Tagen pro Jahr und Zielland.

Weitere Informationen:

Bayern: Auftragsgarantien
Was?
Unterstützung bei der Finanzierung von Aufträgen aus dem In- und Ausland, um den Zugang zu internationalen Märkten zu erleichtern und ihre Leistungskraft und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.
Wie? Auftragsgarantien für Bietungs-, Anzahlungs-, Vertragserfüllungs-, Lieferungs-, Leistungsgarantien und ähnliche Avale bei Auslandsaufträgen (Exportgarantien) und Inlandsaufträgen (Inlandsavale) sowie auftragsbezogene Betriebsmittelkredite und sonstige auftragsbezogene Vorfinanzierungen bei In- und Auslandsaufträgen (Vorfinanzierungen).

Weitere Informationen:

Bayern: Export Bavaria 3.0 - Go International
Was?
Erstellung und Umsetzung einer Internationalisierungsstrategie zur Erschließung neuer ausländischer Märkte. Gefördert werden erstmalige Beteiligung als Aussteller an Fachmessen und Ausstellungen im Zielland, Marketingmaßnahmen zur Internationalisierung des Unternehmens (Erstellung firmen- bzw. produktspezifischer Publikationen, fremdsprachiger Websites, Schalten von Inseraten in ausländischen Online- und Printmedien, internationale Print- und Onlinemailings), Schulungsmaßnahmen, Produktzertifizierungen, Design-, Marken-, Patentanmeldungen, Beratung und Marktanalysen, Dolmetscherund Übersetzungsleistungen im Zusammenhang mit der Markterschließung.
Wie? Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50% der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 20.000 Euro pro Unternehmen und Zielmarkt (für drei Jahre).

Weitere Informationen:

Hessen: Länderspezifisches Marktberatungsprogramm Hessen (LMH)
Was?
Es werden länderspezifische Marktberatungen von einzelnen oder Gruppen von Unternehmen gefördert sowie Workshops, Seminare und Veranstaltungen.
Wie? Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in verschiedener Höhe zu den jeweils zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

Weitere Informationen:

NRW: NRW.BANK.Auslandsberatung
Was?
Geboten wird individuelle Beratung über Fördermöglichkeiten für ein Internationalisierungsprojekt, Informationen über öffentliche Finanzinstrumente und Absicherungsmöglichkeiten, Fördermittelrecherchen im Zielland der jeweiligen Auslandsaktivität, europaweite und internationale Kontakte zu relevanten Ansprechpartnern.
Wie? Neutrale und kostenfreie Beratung der ZENIT GmbH, NRW.BANK und NRW.International GmbH im Rahmen des Projekts „Enterprise Europe Network“.

Weitere Informationen:

landskredit
Was?
Gefördert werden Investitionsvorhaben im Ausland und Vorhaben für exportbezogene Tätigkeiten, wie Erwerb bzw. Errichtung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen sowie Betriebsmittel für exportbezogene Tätigkeiten, z.B. Maßnahmen zur Erschließung von Auslandsmärkten, Markterkundungsreisen und Messebeteiligungen, Marktanalysen und Machbarkeitsstudien, die Einrichtung von Vertriebsbüros und der Einsatz von Vertriebsmitarbeitern vor Ort.
Wie? Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens.

Weitere Informationen:

NRW: NRW.BANK.Ausland Export
Was?
Gegeben werden Rückgarantien für auftragsbezogene Exportgarantien (Bietungs-, Anzahlungs-, Lieferungs-, Leistungs- und Gewährleistungsgarantien sowie vergleichbare, im Exportgeschäft gängige Garantietypen) von Kreditinstituten (Hausbanken).
Wie? Die Förderung erfolgt in Form von Rückgarantien über Einzelavale oder Avalrahmen.

Weitere Informationen:

Saarland: Förderprojekt „Go International”
Was?
Geboten wird in einer ersten Phase die Erstberatung, die Prüfung der Internationalisierungsfähigkeit sowie die Erarbeitung eines Internationalisierungsplans in Zusammenarbeit mit einem externen Coach. In einer zweiten Phase werden Maßnahmen zur Umsetzung des Internationalisierungsplans mitfinanziert: Fortsetzung der Beratung des Unternehmens durch den Coach, Hinzuziehung bzw. Einsatz von weiteren fach- oder länderspezifischen Beratern (z.B. Außenwirtschaftsberater, Auslandshandelskammern sowie Steuerberater oder Rechtsanwälte), Marketingmaßnahmen (u.a. Erstellung von firmenspezifischen Publikationen, die der Internationalisierung dienen; Erstellung von fremdsprachigen Internethomepages), Personalschulungsmaßnahmen, Kosten für Produktzertifizierung sowie sonstige Markterschließungskosten.
Wie? Die Teilnahme an Phase 1 kostet pauschal 250 Euro. Die Förderung in Phase 2 erfolgt als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50% der zuwendungsfähigen Maßnahmen, max. jedoch 5.000 Euro pro Unternehmen und Kalenderjahr.

Weitere Informationen:

Schleswig-Holstein: Förderprogramm „Außenwirtschaftsförderung – Gemeinschaftsbüro“ (AWR)
Was?
Unterstützt wird die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an Firmengemeinschaftsbüros im außereuropäischen Ausland, die der Erkundung des außenwirtschaftlichen Potentials dienen.
Wie? Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Förderung wird für höchstens 18 Monate gewährt und beträgt maximal 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für den Förderzeitraum werden maximal 15.000 Euro gewährt.

Weitere Informationen:

Thüringen: Einzelbetriebliche Außenwirtschaftsförderung
Was?
Gefördert werden Maßnahmen von Unternehmen zur Erschließung von Absatzmärkten im Ausland. Finanziert werden u.a. die Kontaktanbahnung zu Geschäftspartnern bzw. potentiellen Kunden im Ausland. Kontaktanbahnungen müssen durch Berater oder Beratungsunternehmen erbracht werden.
Wie? Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses von pauschal 1.600 Euro für Kontaktanbahnungen im Ausland.