Wo Ziele entstehen und wirken

Alle Pläne innerhalb eines Unternehmens gehören mindestens zu einer von drei Kategorien:

  • strategische Planung (strategische Ziele)
  • jährliche Unternehmensplanung (Jahresziele)
  • Ad-hoc-Planung (anlassbedingte Ziele)

Zuständig für die ersten beiden Kategorien ist die Geschäftsführung beziehungsweise das Management, die dritte ist Sache der einzelnen Führungskraft auf Funktionsbereichsebene oder darunter.

Abbildung 2 stellt dar, wo die verschiedenen Arten von Zielen ihren Ursprung haben und wie sie zusammenhängen: Strategische Ziele fließen über die Jahresziele aus der Unternehmensplanung in die Arbeitssysteme (Funktionsbereiche, Abteilungen, Teams etc.) ein.

Aus Zeitgründen ist jedoch nicht immer die Integration der strategischen Ziele in die üblicherweise im vierten Quartal stattfindende Jahresplanung möglich. In diesem Fall müssen sie in die rollierende Planung aufgenommen und markiert werden, damit sie nicht unter den Tisch fallen.

Die Ad-hoc-Planung fällt in den Ermessensspielraum der einzelnen Führungskraft. Diese kann Veränderungen in eigener Verantwortung initiieren, darf damit aber nicht die strategischen oder die Jahresziele gefährden. Eine plausible Begründung ist in solchen Fällen erforderlich.

Arbeitssystem: Ort der (Un-)Wirksamkeit

Alle Planungen generieren Ziele, die auf unterschiedlichen Wegen in die betroffenen Arbeitssysteme gelangen müssen. Denn nur dort können sie durch Tätigkeiten in Leistungen umgesetzt werden. Auch dies gehört zur Aufgabe „für Ziele sorgen“.

Der Begriff des Arbeitssystems ist auf alle Orte der Leistungserstellung in einem Unternehmen anwendbar (das ganze Unternehmen, Geschäftsbereiche, Abteilungen, Funktionsbereiche, Prozesse, Projektteams, Arbeitsgruppen und sogar einzelne Stellen). Deshalb verwenden wir ihn, sofern wir Aussagen nicht lediglich auf einen bestimmten Ort der Leistungserstellung einschränken.

Jedes Arbeitssystem hat einen Zweck, der durch seine Aufgabe(n) gekennzeichnet und durch Ziele auf Leistungen ausgerichtet wird. Umfänglich kann es durch die in Abbildung 2 bezeichneten sieben Bestandteile beschrieben werden (vgl. DIN 6385).