Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Neubau und im Bestand

Ehe man große bauliche Maßnahmen plant und umsetzt, können bereits einfachere altersgerechte und behindertengerechte Anpassungsmaßnahmen in bestehenden Gebäuden eine Reihe von nützlichen Veränderungen herbeiführen:

  • Schritt 1: Die Umgestaltung der Raumnutzung und Möblierung (Wichtig ist, durch Entfernen von Möbeln Bewegungsflächen zu schaffen und Stolperfallen, z.B. lose verlegte Teppiche zu beseitigen.)
  • Schritt 2: Die Ausstattung mit Hilfsmitteln und technischen Hilfen, die mit geringem bis mittlerem Aufwand hergestellt bzw. nachgerüstet werden können. (z.B. das Verlegen rutschfester Bodenbeläge, das Entfernen von Türschwellen, die Montage von Stütz- und Haltegriffen in den Sanitärräumen usw.)
  • Schritt 3: Die Veränderung der Wohnungsausstattung und funktionale Eingriffe, die zum Teil Ausbau- und Umbauarbeiten erforderlich machen. (Anschaffung spezieller Möbel, Neukonzeption der Einbauküche, Treppenlifte usw.)

Damit kommt man den wichtigsten Forderungen für die barrierefreie Ausstattung von Wohngebäuden schon ein Stück näher:

  • Die Schaffung von barrierefreien Wegen und barrierefreien Zugängen zu Gebäuden und Räumen.
  • Die Schaffung von ausreichenden Bewegungsflächen außerhalb und innerhalb von Gebäuden.
  • Die Anordnung von Bedienungseinrichtungen im Greifbereich von Menschen.
  • Die Schaffung von übersichtlichen Orientierungshinweisen unter Berücksichtigung von sensorischen Anforderungen.

Um die Wohnung/das Haus tatsächlich barrierefrei zu gestalten, sollte für die einzelnen Räume folgendes beachtet werden:

  • Badezimmer: Ein barrierefrei ausgestattetes Badezimmer benötigt ausreichend Bewegungsfläche von mindestens 1,80 m x 2,20 m und verlangt eine Sitzmöglichkeit. Die Dusche sollte mit Haltegriffen und möglichst mit einem „Duschsitz“ ausgestattet sein. Sinnvoll ist der Einbau von Waschtischen, die mindestens 0,50 m tief und in der Höhe entsprechend der Bedürfnisse der Nutzer montiert sind. Auch die Toilette ist mit Haltegriffen auszustatten. Bei Umbaumaßnahmen sollte darauf geachtet werden, dass die Toilette beidseitig ausreichend Bewegungsflächen bietet. Darüber hinaus ist die Badezimmertür so zu montieren, dass sie nach außen aufschlägt.
  • Küche: Auch die Küche sollte ausreichend Bewegungsfläche bieten, um sie für Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Gehhilfe nutzbar zu machen. Die Tiefe der Bewegungsfläche entlang der Küchenmöblierung sollte hier mindestens 1,20 m betragen. Sind Umbaumaßnahmen vorgesehen, so ist darauf zu achten, dass Beinfreiheit an der Spüle gewährleistet ist. Darüber hinaus sollte neben dem Herd und der Spüle ausreichend Abstellfläche geplant werden (z.B. Rollcontainer). Den nötigen Komfort auch für Rollstuhlfahrer bietet eine in der Höhe variierbare Kücheneinrichtung.
  • Terrasse und Balkon: Ein Platz für den Aufenthalt im Freien ist insbesondere dann wichtig, wenn Menschen ihre Wohnung nicht mehr so oft verlassen können. Aus diesem Grund sind Terrassen und Balkone ein wichtiger Bestandteil beim barrierefreien Bauen und Wohnen. Terrassen und Balkone sind so zu planen, dass sie ausreichend Bewegungsfläche und darüber hinaus Platz für einen Tisch und zwei Stühle bieten. Um auch im Sitzen freien Blick zu haben, darf die Balkonbrüstung eine Höhe von 0,60 m nicht überschreiten. Auch hier ist ein barrierefreier, d.h. schwellenloser Zugang bzw. eine Schwelle von ≤ 0,02 m Höhe unverzichtbar.

Im Bedarfsfall sollte die Möglichkeit bestehen, Wohnungen (Neubau) den differenzierten Bedürfnissen der Bewohner bauseitig sehr schnell und mit geringem Kostenaufwand anzupassen. So können die Menschen unabhängig und selbständig, auch bei zunehmenden Mobilitätseinschränkungen in diesen Wohnungen leben. Voraussetzungen für die spätere Anpassung einer Wohnung sind:

  • Die Wohnungsgröße sollte möglichst flexibel sein (Möglichkeit des Zuschaltens bzw. Abtrennens von Wohnungsteilen).
  • Die Raumnutzungen sollten austauschbar sein.
  • Die Raumgröße sollte mindestens 10 m² pro Raum, der Raumzuschnitt sollte eine Mindestraumbreite von 2,50 m haben.

Um auch das Wohngebäude auszustatten, ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass der Hauseingang stufenlos erreichbar ist. Alle Wohnungen sollten barrierefrei erreichbar sein. Innerhalb der Wohngebäude sind ausreichende Bewegungsflächen zu planen. Abstellräume und insbesondere Fahrradräume im Keller sollten auch ohne Treppen erreichbar sein.

Weiterhin sollte das Wohnumfeld ebenfalls den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen. Das Wohngebäude selbst sollte gut ausgeleuchtet sein, vor allem dort wo Hindernisse oder Stufen zu überwinden sind. Auch die Installation einer Gegensprechanlage und Türspione können ein wichtiger Aspekt für Komfort und für das Sicherheitsempfinden der Bewohner sein.