Finanzierung und Wirtschaftlichkeit
Die finanziellen Fördermöglichkeiten für den Bau und Umbau barrierefreier Wohnungen sind vielfältig. Neben den Fördermöglichkeiten durch Darlehensprogramme oder Zuschüsse der KfW für den Kauf, den Neubau oder Umbau von Wohnungen und seit 2009 auch speziell für Maßnahmen zur Herstellung von barrierearmen und altersgerechtem Wohnraum (KfW Programm 159) bieten Bund, Bundesländer und andere Institutionen wie z.B. Integrationsämter, Krankenkassen und Pflegeversicherungen, Selbsthilfegruppen, Betroffenen- und Sozialverbände oder die „Deutsche Behindertenhilfe – Aktion Mensch e.V.“ finanzielle Förderung an. Die Fördermöglichkeiten hängen stark vom Wohnort und davon ab, ob ein Bauherr als vorsorgender Eigentümer, Vermieter oder ein bereits behinderter Mensch, den Umbau finanziert und oder vom Umbau profitiert.
Zur Finanzierung eines konkreten Projektes sollten sich Bauherren unbedingt umfassend beraten lassen. Einen ersten Überblick geben Förderrechner, wie der von barrierefrei.de. (Vgl. http://www.barrierefrei.de/foerderungssuche, Näheres zu Kooperationsangeboten wie z.B. barrierefrei.de finden Sie in Kapitel 5.) Bauherren und Betroffene sollten vielleicht auch eine umfassende Information und Beratung durch eine Wohnberatungsstelle in Anspruch nehmen. Hier können mit einem neutralen und erfahrenen Berater Bedürfnisse und (finanzielle) Möglichkeiten miteinander abgeglichen werden. Anbieter von Bau- und Serviceleistungen sollten sich regelmäßig einen Überblick über die relevanten Förderprogramme verschaffen (Z.B. über http://www.nullbarriere.de/foerdermittel-umbau-neubau.htm) und im Verkaufsgespräch darauf verweisen. Insbesondere bei älteren Bauherren sollte Unterstützung bei der Beantragung und Abrechnung der Fördergelder angeboten werden können. (Nullbarriere.de bietet seit kurzem eine ergänzende Fortbildung im Bereich Barriereabbau/ Barrierefreiheit in Wohngebäuden an, die auch zum Ausstellen von Nachweisen und Bestätigungen für das KfW-Förderprogramm) Für die finanzielle Planung ist zu beachten, dass ältere Bauherren oft, einfach aufgrund ihres Alters, große Probleme haben, ein Darlehen zu erhalten. Dann sind nur Zuschussförderungen geeignet.
Der barrierefreie Umbau nach den DIN-Normen ist heute nicht mehr die einzige Variante, ein Wohnumfeld altersgerecht zu gestalten. Barrierefreiheit ist sicher ein wichtiges Ziel, welches aber gerade im Bestand nicht immer erreichbar ist. Bauliche und finanzielle Zwänge aber auch eine wohnliche Optik und die spezifischen Bedürfnisse der künftigen Nutzer lassen die Ansprüche der Bauherren oft ein Stück hinter den einschlägigen DIN-Normen zurückbleiben. Eine barrierearme und altersgerechte Gestaltung an wichtigen Stellen in der Wohnung und im Wohnumfeld bringt jedoch immer einen großen Zuwachs an Lebensqualität und Bewegungsfreiheit trotz körperlicher Einschränkungen und erhöht die Sicherheit der Bewohner.
Die Herausforderung besteht bei jedem Projekt darin, das Optimum zwischen den technischen Möglichkeiten, dem gültigen Baurecht (insbes. der jeweiligen Landesbauordnung) und den Bedingungen für eine finanzielle Förderung auf der einen Seite und den Wünschen und Bedürfnissen der Bewohner auf der anderen Seite zu finden. Dabei ist es wirtschaftlich oft sinnvoll, Maßnahmen zur altersgerechten Wohnraumanpassung mit energetischer Sanierung und/oder Modernisierungsmaßnahmen zu koppeln.
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