Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen der Barrierefreiheit sind in den jeweiligen Landesbauordnungen der Bundesländer (Die Landesbauordnungen der Bundesländer sind u. a. auf http://www.baurecht.de/gesetze.htm verlinkt) festgehalten sowie in DIN-Normen mit ihren durch Verwaltungsvorschrift eingeführten Teilen. Die Inhalte sind in den jeweiligen Landesbauordnungen ähnlich gestaltet. Problematisch kann die Umsetzung in denkmalgeschützter Bausubstanz werden. Die Gesetzgebung zum Denkmalschutz geht derzeit kaum auf die Bedürfnisse älterer oder behinderter Nutzer und dadurch notwendige Anpassungsmaßnahmen ein. Darüber hinaus könnte u.U. das Heimgesetz (HeimG) (Das Heimgesetz wurde in den meisten Bundesländern bereits in Landesrecht überführt. Dies muss ggf. auch mit beachtet werden.) für ein Projekt, z.B. für den Bau eines Pflegeheims aber auch bei betreuten Wohnformen von Bedeutung sein.

Aufgrund der Vielfalt von Einschränkungen und möglichen Behinderungen müssen die Normen zur Barrierefreiheit allgemeingültig sein, auf Aussagen zu individuellen Einschränkungen muss darin verzichtet werden. Normen können nicht mehr sein, als eine Beschreibung des kleinsten gemeinsamen Nenners. Sie bilden aber die Grundlage, auf der Planer und Ausführende aufbauen müssen. Wichtige Normen (Einen guten Überblick über den Inhalt der DIN-Normen findet man unter http://www.wirtschaftsfaktor-alter.de/ fileadmin/user_upload/083110_DIN_Tabelle_WiFaLogo.pdf), um sich in der barrierefreien Planung ersten Lösungsansätzen zu nähern, sind:

  • DIN 18024 – Barrierefreies Bauen
  • Teil 1 – Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze – Planungsgrundlagen, 1998-01
  • Teil 2 – Öffentlich zugängige Gebäude und Arbeitsstätten – Planungsgrundlagen, 1996-11
  • DIN 18025 – Barrierefreie Wohnungen Teil 1 – Wohnungen für Rollstuhlbenutzer – Planungsgrundlagen, 1992-12 Teil 2 – Barrierefreie Wohnungen – Planungsgrundlagen, 1996-11
  • DIN 18040 – Normentwurf Barrierefreies Bauen Teil 1 – Öffentlich zugängliche Gebäude Teil 2 – Wohnungen
  • DIN 18040 – Barrierefreies Bauen Teil 1 – Öffentlich zugängliche Gebäude

Des Weiteren wird im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) Barrierefreiheit wie folgt definiert: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“

Zu den Barrieren zählen dabei u. a. Stufen, Treppen, Schwellen, geringe Türbreiten, zu kleine Bewegungsflächen, fehlende Ausstattung, Markierung, Beschilderung, Hilfen und fehlerhafte Beleuchtung.