Wenn eine Mitarbeiterin ihre Therapie hinter sich bringt und zur Arbeit zurückkehrt, beginnt die Phase der Wiedereingliederung. Hier entscheidet sich vieles: Wird der Wiedereinstieg möglichst sanft gestaltet? Wie wirken sich mögliche Spätfolgen aus – etwa Bewegungseinschränkungen, Lymphödem oder kognitive Beeinträchtigungen? Und welche Rolle spielen Führungskräfte dabei, diesen Übergang bestmöglich zu unterstützen?

Betriebliche Eingliederung ist gesetzlicher Anspruch

Im Schnitt sind Frauen mit der Diagnose Neubildungen, wozu auch der Brustkrebs zählt, pro Fall 33,0 Tage arbeitsunfähig. Nur psychische und Verhaltensstörungen haben längere Ausfallzeiten. Damit fallen ein Großteil der Brustkrebs-Erkrankten unter die gesetzlichen Regelungen des betrieblichen Eingliederungsmanagements.

„Alle Arbeitgeber müssen Betriebliches Eingliederungsmanagement betreiben, wenn Beschäftigte länger als sechs Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Dieses Gebot in §167 Abs. II SGB IX gilt ohne Einschränkung für alle Arbeitgeber, unabhängig von Betriebsgröße oder Branchenzugehörigkeit. Der Gesetzgeber hat allerdings in § 167 SGB IX auf engere Vorgaben für die Art und Form des Eingliederungsmanagements bewusst verzichtet und damit Raum für individuelle und praktikable Lösungen gelassen.“ (Deutsche Rentenversicherung)

In Deutschland gibt es gesetzliche Regelungen und Empfehlungen, die bei der Wiedereingliederung eine wichtige Rolle spielen. Zum Beispiel kann eine stufenweise Wiederaufnahme der Arbeit unter ärztlicher Begleitung sinnvoll sein. Und auch der Betriebsarzt kann beratend mitwirken, um geeignete Tätigkeiten, Arbeitszeiten und Arbeitsplatzbedingungen festzulegen. Unternehmen sollten sich früh darum kümmern, Rückkehrpläne zu erstellen, die sowohl den medizinischen als auch dem Belastungsprofil der Mitarbeiterin gerecht werden.

Rückkehr an den Arbeitsplatz kostet Kraft

Viele Frauen berichten, dass die Wiedereingliederung nach Brustkrebs mehr Kraft kostet als erwartet. Neben körperlichen Einschränkungen sind Erschöpfung („Fatigue“) und seelische Belastungen keine Seltenheit. Regelmäßige Gespräche – nicht nur bei Rückkehr, sondern im Verlauf – können helfen, Belastungen zu erkennen und anzupassen. Führungskräfte, die zuhören, Verständnis zeigen und gegebenenfalls Aufgaben anpassen, fördern nicht nur die Genesung, sondern auch das Vertrauen der Mitarbeiterin in ihre eigene Leistungsfähigkeit.

Wiedereinstieg leichter gestalten

Ebenso wichtig sind Umfeld und Arbeitsorganisation. Die Wiedereingliederunggelingt leichter in einem Umfeld, das Rücksicht übt. Das heißt: Aufgaben, die körperlich besonders anstrengend sind, können vorübergehend umorganisiert werden. Auch technische Hilfsmittel können unter Umständen unterstützen oder Pausen flexibel gestaltet werden. Wenn Kolleginnen und Kollegen Bescheid wissen und Verständnis zeigen, wird der Umgang leichter für alle – und die Mitarbeiterin fühlt sich weniger allein gelassen.

Von einer gelungenen Wiedereingliederung profitiert auch das Unternehmen

Eine gelungene Wiedereingliederungbedeutet außerdem, dass das Unternehmen die Erfahrung und das Wissen der Kollegin behalten wird. Viele Studien zeigen: Betriebe, die Rückkehrerinnen aktiv unterstützen, profitieren von geringerer Fluktuation, höherer Motivation und einem besseren Arbeitgeberimage. Die Investition in diese Phase ist also nicht nur human, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll.

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  • © mixetto / Getty Images – Porträt-Business-Frauen im Büro (3299_portraet-business-frauen-im-buero.jpg)

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