5. Schritt: Anforderungsprofile und gegebenenfalls Stellenbeschreibungen

Dieser Schritt ist arbeitsintensiv und absolut notwendig. Es geht darum, bestehende Anforderungsprofile der einzelnen von der Fachlaufbahn umfassten Stellen mit den im vorherigen Schritt ausformulierten Differenzierungskriterien zusammenzubringen. Die Inhalte der Anforderungsprofile können nur fachlich verantwortliche Vorgesetzte liefern, gegebenenfalls unterstützt von ihren Mitarbeitern. Die Personalabteilung muss wiederum methodisch unterstützen. Die Profile müssen in ihrer Struktur (natürlich nicht in den Inhalten) einheitlich sein.

Für die Erstellung von Anforderungsprofilen gibt es viele Möglichkeiten. Meist ist es sinnvoll, die im Unternehmen bestehenden Standards zu nutzen. Unternehmen, die nicht mit Anforderungsprofilen arbeiten, können auf ihren Stellenbeschreibungen aufsetzen.

In jedem Fall ist eine Orientierung am sogenannten AKV-Prinzip empfehlenswert: Ausgehend von den Aufgaben einer Stelle (einer Laufbahn) werden Kompetenzen und Verantwortlichkeiten abgeleitet, und zwar personenunabhängig.

Ein Projektleiter hat beispielsweise ein Cash-Cow-Projekt mit mittlerem Risikoprofil zu leiten (Aufgabe). Er kann unter anderem über ein Budget bis zu 300.000 Euro verfügen und ist unterschriftsbevollmächtigt bis zu einer Summe von 50.000 € (Kompetenz). Seine Leistung wird an der Erfüllung der Zeit-, Kostenund Qualitätsziele seines Projektes gemessen (Verantwortung).

In dem folgenden Beispiel wird dies auch durch die Formulierung deutlich: „der Stelleninhaber sorgt für...“.

Am Ende des fünften Schrittes sollte mindestens folgende Frage beantwortet sein:

  • Durch welche Anforderungen/Anforderungsprofile unterscheiden sich die Stufen der Fachlaufbahn (gegebenenfalls spezifisch in den unterschiedlichen Geltungsbereichen) voneinander?