Nichts mehr verpassen zu den Überbrückungshilfen für Unternehmen und Soloselbständige: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat auf der Website www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de einen Push-Nachrichtendienst eingerichtet. Wenn Sie diesen abonnieren, erhalten Sie regelmäßig über Ihren Browser aktuelle Meldungen, Informationen zu Fristen und zu Aktualisierungen der FAQ mit genauen Hinweisen zu den Fundstellen auf den Webseiten, unabhängig davon, ob Sie die Seite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de besuchen. Dieser Nachrichtendienst richtet sich vor allem an die Redakteure Ihrer Webseiten und prüfende Dritte, die so rasch und vor allem detaillierte Informationen erhalten können.
Wie können Sie den Push-Dienst abonnieren? Wenn Sie die Infoseite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de aufrufen, erscheint in Ihrem Browser folgender Hinweis: „Die Website ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de möchte Ihnen Benachrichtigungen senden. Aktuelle Meldungen, Aktualisierungen der FAQ und Fristen. Nichts verpassen.“
Übrigens sind das die aktuellen Antragsfristen:
- November- und Dezemberhilfe: Antragsfrist bis 30. April 2021 verlängert.
- Überbrückungshilfe II: Antragsfrist bis 31. März 2021 verlängert.
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