Bewirtungsverbot, Begrenzung der Kundinnen und Kunden im Verkaufsraum, Mehrwertsteuerumstellung, Kurzarbeit… die Liste an außerplanmäßigen Maßnahmen, welche dieses Jahr wegen der Corona-Krise umgesetzt werden mussten, ist lang. Diese Besonderheiten werden sich auch im jährlichen Geschäftsbericht widerspiegeln und können im Falle einer Betriebsprüfung Fragen aufwerfen. Damit Unternehmende für diesen Fall gut aufgestellt sind, hat die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. (AWV e.V.) die kostenfreie Handreichung „Dokumentation steuerlich relevanter betrieblicher Besonderheiten“ veröffentlicht.
Diese gibt Antworten auf Fragen wie:
- Was ist eine steuerlich relevante betriebliche Besonderheit?
- Welche Maßnahmen fallen unter steuerlich relevante betriebliche Besonderheiten?
- Welche Maßnahmen im Zuge der Corona-Krise gelten als steuerlich relevante betriebliche Besonderheit?
- Wie dokumentiere ich eine solche Besonderheit optimal, um auch in einigen Jahren noch dazu auskunftsfähig zu sein?
Die Publikation kann kostenfrei über die Internetseite der AWV e.V. bestellt und heruntergeladen werden. Da es sich hierbei um ein „lebendes Dokument“ handelt, wird die Dokumentation regelmäßig erweitert und aktualisiert. Hinweise und Ergänzungen zu weiteren steuerlich relevanten Besonderheiten werden gerne von Dr. Ulrich Naujokat (www.naujokat(at)awv-net.de) entgegen genommen.
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