Finden Sie die ideale Rechtsform für Ihr Unternehmen

Während der Planung sollten Sie den rechtlichen Rahmen für Ihre Geschäftstätigkeit festlegen. Sie können unter mehreren gesetzlich vorgegebenen Gesellschaftsformen wählen. Prüfen Sie, mit welcher Rechtsform sich Ihre Geschäftstätigkeit, aber auch Ihre persönlichen Wünsche und Ziele, am besten in Einklang bringen lassen und nehmen Sie Beratung in Anspruch. Wägen Sie die Vor- und Nachteile ab, die sich durch die in den einzelnen Rechtsformen festgelegten Vorgaben, Rechte und Pflichten für Sie ergeben.

Eine Entscheidung mit weitreichenden Konsequenzen

Die gewählte Unternehmensform hat für Sie weitreichende Konsequenzen, auch für die Kosten der Gründung. Mit der Rechtsform legen Sie fest, ob und in welcher Höhe Sie Startkapital aufbringen müssen, in welchem Umfang Sie haften werden, welche Anmeldeformalitäten zu erfüllen sind und wie viele Personen Verantwortung übernehmen. Vergleichen Sie die einzelnen Rechtsformen auch im Hinblick auf Regelungen zur Geschäftsführung, zu Gewinn- und Verlustbeteiligungen, Professionalität, Vorgaben zu Steuerrecht und Buchhaltungspflichten und letztlich, ob sie Ihnen den gewünschten Entscheidungsspielraum einräumen.

Für einige Rechtsformen verlangt das Gesetz einen Gesellschaftsvertrag, eine notarielle Beglaubigung der Gründung oder die Veröffentlichung vorgeschriebener Daten und Fakten zu bestimmten geschäftlichen Verhältnissen des Unternehmens (www.handelsregister.de). Einzelunternehmen und GbRs müssen nicht ins Handelsregister eingetragen werden.

Gut zu wissen: Ergeben sich Neuerungen bei Ihrer Geschäftstätigkeit oder den Rahmenbedingungen (Steuergesetze etc.), lässt sich die Rechtsform auch ändern. Das erfordert allerdings einen hohen Aufwand. Für diesen Fall, wie auch bei der Gründung, sollten Sie sich kompetent beraten und begleiten lassen. Ansprechpartner sind Gründungsinitiativen, Steuerberater, Rechtsanwälte oder Notare.

Welche Rechtsformen gibt es?
Auf den folgenden Seiten stellt Ihnen der Leitfaden einige charakteristische Merkmale der meist verbreiteten Organisationsformen vor. Grundsätzlich entscheiden Sie sich zwischen zwei Arten von Rechtsformen: Personengesellschaften (auch Einzelunternehmen) und Kapitalgesellschaften. Sie müssen wählen, welche Kriterien für Sie von Bedeutung sind.

Mit einer Personengesellschaft wie Einzelunternehmen, Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder Partnergesellschafen sind Sie als Einzelunternehmer oder als Gesellschafter sowohl Inhaber als auch Leiter Ihrer Firma. Für deren Schulden haften Sie uneingeschränkt mit Ihrem gesamten persönlichen Vermö- gen. Die Höhe des Startkapitals können Sie selbst festlegen. Die Gründung einer Personengesellschaft und eines Einzelunternehmens fordert im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften deutlich weniger finanziellen und bürokratischen Aufwand. Einfacher gestalten sich auch Steuerrecht und Buchhaltung. Zu den Personengesellschaften gehören die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) und die Offene Handelsgesellschaft (OHG).
Bei Kapitalgesellschaften haften Gesellschafter beziehungsweise Aktionäre – mit Ausnahmen – nur in der Höhe ihrer Einlage für die geschäftlichen Aktivitäten. Für eine Kapitalgesellschaft ist immer ein Mindeststartkapital erforderlich. Gesellschafter beziehungsweise Aktionäre sind Kapitalgeber, müssen aber nicht aktiv an der Geschäftsführung beteiligt werden. Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die GmbH-Variante Unternehmergesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt) und die Aktiengesellschaft (AG).

Beispiele für Personengesellschaften

Einzelunternehmer
Einzelunternehmer sind Sie automatisch, wenn Sie sich mit einem Gewerbe oder einer freiberuflichen Tätigkeit alleine selbstständig machen. Sie zahlen Gewerbesteuer (abhängig von der Höhe Ihrer Einkünfte), Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und in der Regel Umsatzsteuer. Einzelunternehmer sind nicht buchführungspflichtig, außer Sie lassen sich im Handelsregister eintragen. Dann sind Sie automatisch Vollkaufmann und zur kaufmännischen Buchführung verpflichtet.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Für die GbR können Sie sich entscheiden, wenn Sie gemeinsam mit anderen – mindestens mit einem weiteren Gesellschafter – ein Unternehmen gründen. Vorteil: Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich. Für Verbindlichkeiten des Unternehmens haften Sie und Ihre Partner mit Ihrem privaten Vermögen. Ein schriftlicher Gesellschaftervertrag ist anzuraten. Sofern nicht anders geregelt, müssen alle Gesellschafter der GbR wichtigen Entscheidungen zustimmen.

Partnerschaftsgesellschaft (PartG) – jeder für sich
In der PartG können sich nur Angehörige freier Berufe zusammenschließen, die kein Handelsgewerbe aus- üben, beispielsweise Ärzte, Steuerberater, Architekten, Journalisten oder Künstler. Über die Zulässigkeit entscheidet das jeweilige Berufsrecht. Ein Partnerschaftsvertrag muss schriftlich abgefasst werden. Die Anmeldung beim elektronischen Partnerschaftsregister und die Beglaubigung führt der Notar aus. Die PartG beruht im Wesentlichen auf den Grundlagen der GbR. Im Unterschied zur GbR können Sie mit einer Partnerschaftsgesellschaft allerdings die Haftung beschränken. Für den Fall, dass nur einzelne Partner mit der Bearbeitung eines Auftrags befasst waren, haften allein sie für daraus entstandene berufliche Fehler.

Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Die OHG eignet sich für Kaufleute, die gemeinsam (mindestens zwei Gründer) ein kaufmännisches Gewerbe betreiben möchten. Grundsätzlich haben alle Gesellschafter das Recht zur Führung der Geschäfte. Ein Gesellschaftsvertrag empfiehlt sich, der Eintrag ins Handelsregister ist Pflicht. Mindestkapital beziehungsweise Mindesteinlage ist nicht vorgeschrieben. Für Schulden der Gesellschaft haftet jeder Gesellschafter neben seinem Gesellschaftsvermögen auch mit seinem Privatvermögen in unbeschränkter Höhe.

Kommanditgesellschaft (KG)
Wenn Sie als Chef Ihrer Firma das alleinige Entscheidungsrecht behalten, aber Partner als zusätzliche Kapitalgeber ins Boot holen möchten, ist die KG ideal. Sie besteht aus dem Unternehmer (Komplementär) und weiteren Gesellschaftern (Kommanditisten). Diese Kommanditisten sind keine Geschäftsführer und haften nur in der Höhe ihrer Einlagen. Als Komplementär haften Sie unbeschränkt mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Die KG muss ins Handelsregister eingetragen werden, ein Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben.

Beispiele für Kapitalgesellschaften

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die GmbH eignet sich für Einzelpersonen („Ein-Personen-GmbH“) ebenso wie für Teams. Die Haftung der GmbH ist auf ihr Vermögen begrenzt, die Gesellschafter haften lediglich mit ihrer Einlage. Die Gründung einer GmbH ist kostspielig: Sie müssen 25.000 Euro aufbringen und die Hälfte davon sofort einbezahlen. Auch eine Sachgründung, zum Beispiel durch die Einbringung von Maschinen, ist möglich. Hinzu kommen Kosten für den notariell zu beurkundenden Gesellschaftsvertrag, den Eintrag ins Handelsregister und die Bekanntmachung.

Die GmbH ist eine juristische Person. Das heißt, die Gesellschaft selbst tritt als Kaufmann im Geschäftsverkehr auf, schließt zum Beispiel Verträge ab und ist steuerpflichtig. Die Geschäftsführung übernimmt entweder der Gründer selbst oder ein von ihm eingesetzter Geschäftsführer. Verletzt der Geschäftsführer die „Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns“, ist er der Gesellschaft zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. In diesem Fall haftet er der Gesellschaft mit seinem persönlichen Vermögen. Die Gesellschafter haften in der Regel nicht mit ihrem privaten Vermögen.

Die GmbH ist zur Buchführung verpflichtet und muss jährlich einen Jahresabschluss aufstellen (Bestimmungen des Handelsgesetzbuches). Der Firmenname muss immer den Zusatz „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ oder „GmbH“ enthalten.

Die Unternehmergesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt)
Die UG bietet sich als Variante der GmbH für kleinere Unternehmen, insbesondere im Dienstleistungsbereich an. Das Stammkapital beträgt mindestens einen Euro. Sie sollten es aber am konkreten Bedarf ausrichten, um Anlaufkosten zum Beispiel für Gründung und Anschaffungen abzudecken (siehe Punkt 12). Die UG kann mit einem beurkundungspflichtigen Musterprotokoll gegründet werden, was die Gründungskosten mindert.

Sie sind verpflichtet, mit dem Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)“ zum Beispiel „Malek UG (haftungsbeschränkt)“ auf die Rechtsform hinzuweisen. Bei Haftung, Steuerabgaben und Buchführung gelten die Regelungen des GmbH-Gesetzes. Sie müssen ein Viertel Ihrer Gewinne in der Gesellschaft so lange ansparen, bis Sie das Mindestkapital einer GmbH in Höhe von 25.000 Euro erreichen.

Aktiengesellschaft (AG)
Als weitere Rechtsform kommt die Aktiengesellschaft in Betracht. Dafür brauchen Sie drei Aufsichtsräte und ein Mindestkapital von 50.000 Euro. Da die Regelungen des Aktiengesetzes (AktG) sehr kompliziert sind, bietet sich die Aktiengesellschaft als Rechtsform für den Einstieg selten an. Daneben gibt es noch die Kleine Aktiengesellschaft mit vereinfachten Vorschriften zum Gesellschafterkreis, zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats und zu den Pflichten zur Veröffentlichung.

Informationen: Auf der Suche nach der Rechtsform für Ihr Unternehmen unterstützt Sie das Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit einem interaktiven „eTraining zu Rechtsformen“. Die Begleitbroschüre – mit hilfreichen Checklisten – finden Sie auf www.existenzgruender.de.