Mitarbeiter und Arbeitsrecht

Das Kapitel zu den Mitarbeitern kommt nicht ohne Grund zum Schluss. Die Mehrzahl der Unternehmer startet alleine oder nur mit familiärer Unterstützung. In den meisten Branchen werden Sie daher erst nach einigem Wachstum und einer gewissen Größe über Mitarbeiter nachdenken.

Wenn es bei Ihnen soweit ist oder falls Sie in einer Branche gründen, die oft schon zu Beginn Mitarbeiter benötigt (Gastgewerbe), und natürlich auch, falls Sie das Thema schlicht und einfach interessiert, finden Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen dazu:

Arbeitsbestimmungen in Deutschland

Wenn Sie erfolgreich in die Selbstständigkeit gestartet sind und schon auf die Unterstützung von Mitarbeitern zählen können, sollten Ihnen die Grundzüge des Arbeitsrechts vertraut sein. Mit Begriffen wie Arbeitszeiten, Pausen, Urlaub, Kündigungsfristen oder Mindestlohn müssen Sie sich spätestens vor Unterzeichnung des ersten Arbeitsvertrags beschäftigen. Folgende kurze Erläuterungen zu den wichtigsten Stichworten arbeitsrechtlicher Bedingungen sollen Ihnen den Einstieg erleichtern.

Was Sie über Arbeitszeiten und Bezahlung wissen sollten
Mit einer Vollzeitstelle arbeiten Angestellte in Deutschland rund acht Stunden täglich. Für eine Teilzeitarbeit können auch weniger Stunden vereinbart werden. Pausen sind Pflicht und eine notwendige Mehrarbeit (Überstunden) innerhalb eines gewissen Zeitraums können Arbeitnehmer durch Freizeit ausgleichen.

Im Normalfall arbeiten Angestellte von Montag bis Freitag. In einigen Berufszweigen wie im Gesundheitswesen, in der Gastronomie oder in Verkehrsbetrieben, ist die Arbeit an Sonn- und Feiertagen erlaubt.

Gehalt und Mindestlohn: Sofern Sie mit Ihrem Unternehmen nicht den tariflichen Bestimmungen nach dem Arbeitsrecht unterliegen, können Sie Löhne und Gehälter frei verhandeln. Allerdings dürfen Sie dabei nicht die Höhe der vorgeschriebenen Mindestlöhne unterschreiten. Seit Januar 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde, der im Turnus von zwei Jahren angepasst wird. Dieser Mindestlohn gilt auch für Minijobber, Saisonkräfte und Praktikanten, es sind nur sehr wenige Ausnahmen vorgesehen.

Welche Rechte haben Ihre Mitarbeiter?
Urlaub:
Jeder Arbeitnehmer hat in einem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und zwar mindestens 24 Werktage. Zusätzlich zu den Urlaubstagen stehen dem Mitarbeiter auch die Sonn- und Feiertage zur Erholung zur Verfügung, sofern keine Sonderregelungen vereinbart wurden.

Krankheit: Wenn ein Arbeitnehmer wegen Krankheit nicht arbeiten kann, erhält er bis zu einer Dauer von sechs Wochen gesetzlich 100 Prozent des ihm zustehenden Lohns, vorausgesetzt, das Arbeitsverhältnis bestand zuvor mindestens vier Wochen. Die Information über die Art der Krankheit unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht.

Kündigung: Das Kündigungsschutzgesetz schützt vor sozial nicht gerechtfertigten oder willkürlichen Kündigungen, zusätzlich gibt es Vorschriften zugunsten besonders schutzwürdiger Arbeitnehmer, wie Schwangeren oder Schwerbehinderten. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein. Der Arbeitnehmer hat Anspruch darauf, den Kündigungsgrund zu erfahren.

Mutterschutz: Werdende Mütter können laut Mutterschutzgesetz nur im Falle ihrer ausdrücklichen Einwilligung noch innerhalb von sechs Wochen vor der Geburt beschäftigt werden. Nach der Geburt besteht ein Beschäftigungsverbot von mindestens acht Wochen.

Arbeitsschutz: Das Arbeitsschutzgesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu gewährleisten und zu verbessern.

Gleichbehandlung: Das Gleichbehandlungsgesetz schützt Arbeitnehmer vor Diskriminierung aus Gründen der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts oder der Religion.

Anmeldung: Ihr erstes Pflichtprogramm als Arbeitgeber nach dem schriftlichen Vertragsabschluss ist die Anmeldung Ihres neuen Mitarbeiters bei der Sozialund Unfallversicherung sowie bei der Krankenkasse (siehe Punkt 16).

Information: Alle genannten Gesetze finden Sie auf www.gesetze-im-internet.de.