Versicherungen: Vorsorge und Absicherung

Lassen Sie sich bitte nicht von der Fülle der nachfolgenden Versicherungen entmutigen! Es ist wichtig, dass Sie von allen möglichen Versicherungen gehört haben – welche Sie davon benötigen, liegt in Ihrem Ermessen und dem Wesen Ihres Unternehmens.

Persönliche und betriebliche Risiken begrenzen
Gerade wenn Sie alleine gründen, läuft ohne Ihren persönlichen Einsatz nichts. Das wichtigste Kapital ist Ihre Leistungskraft. Persönliche Risiken wie Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit sollten Sie bei der Gründung absichern, ebenso mögliche Gefahren für Ihr Unternehmen: Wasserschaden, Maschinenausfall, Produktionsstillstand, Ertragsausfall oder Haftungsansprüche können Ihre Existenz kosten.

Gegen zahlreiche Risiken müssen, gegen manche können Sie sich und Ihr Unternehmen freiwillig versichern. Welche Versicherungen für Ihr Unternehmen in Frage kommen, hängt von den möglichen Gefahren ab, die mit Ihrer Geschäftstätigkeit verbunden sein könnten. Der folgende Überblick über die verschiedenen Versicherungen soll Ihnen den Weg zu detaillierten Informationen weisen – schnell und mit einem Klick auf das jeweils wichtige Stichwort.

Persönliche Absicherung

Kranken- und Pflegeversicherung
Die Krankenversicherung ist die wichtigste Sozialversicherung und gleichzeitig Pflicht. Unter gewissen Voraussetzungen können Sie sich als Selbstständiger in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichern oder sich für eine private Krankenversicherung entscheiden. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Ihr Ehepartner und Ihre Kinder beitragsfrei mitversichert (solange diese keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben), während Sie in der privaten Krankenversicherung für jedes Familienmitglied Beiträge zahlen müssen.

Wichtig zu wissen: Sie können als Selbstständiger jederzeit von der gesetzlichen in die private Krankenkasse wechseln. Der Weg zurück gestaltet sich deutlich schwieriger und ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Als Selbstständiger müssen Sie auch eine Pflegeversicherung abschließen. Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie automatisch pflegeversichert, können aber auch eine private Pflegeversicherung wählen. Mit der Pflegeversicherung sorgen Sie für eine Pflege im Alter oder bei einer schweren Krankheit vor. In diesem Fall erhalten Sie Geldoder Sachleistungen, die die Pflege ganz oder teilweise gewährleisten.

TIPP → Nutzen Sie dazu und generell auch zu privaten Versicherungsanbietern die Informationen und Beratung der Verbraucherzentralen (www.vzbv.de).

TIPP → Selbstständige, künstlerisch oder publizistisch Tätige können sich unter gewissen Voraussetzungen bei der Künstlersozialkasse anmelden (www.kuenstlersozialkasse.de).

Rentenversicherung
Die staatliche Rentenversicherung ist für einige Selbstständige Pflicht, zum Beispiel für Handwerker, Hebammen, Lehrer, Künstler und Publizisten. Eine Auflistung versicherungspflichtiger Selbstständiger liefert das Sozialgesetzbuch.

Alle anderen können sich freiwillig versichern und Ihre Beiträge frei wählen. Informationen dazu liefert auch die Deutsche Rentenversicherung auf ihrem Portal, vor Ort oder am Telefon (www.deutsche-rentenversicherung.de).

Altersvorsorge
Unabhängig davon, ob Sie in der staatlichen Rentenversicherung versichert sind oder nicht, sollten Sie möglichst früh über eine private Altersvorsorge nachdenken. Denn in vielen Fällen reicht die gesetzliche Rente nicht aus, um den Lebensunterhalt zu finanzieren. Informieren Sie sich, wie Sie Ihre Altersversorgung sichern können. Letztlich geht es darum, Geld zur Sicherung Ihres Lebensstandards im Alter zu sparen.

Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft
Erkundigen Sie sich, ob Sie versicherungspflichtig sind oder prüfen Sie, ob Sie sich freiwillig bei der Berufsgenossenschaft gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichern sollten. Versicherungspflicht besteht, sobald der Betrieb Mitarbeiter beschäftigt. Welche Berufsgenossenschaft für Ihre Branche zuständig ist, erfahren Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (www.dguv.de).

Private Unfallversicherung
Zusätzlich, oder wenn keine Versicherungspflicht besteht, können Sie auch eine private Unfallversicherung abschließen. Diese Versicherung zahlt, wenn Sie durch einen Unfall – sowohl am Arbeitsplatz als auch in der Freizeit – bleibende körperliche Schäden erleiden.

Berufsunfähigkeitsversicherung
Aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie Leistungen, wenn Sie wegen Krankheit oder Unfall in Ihrem ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten können. Achten sollten Sie im Hinblick auf einen fließenden Übergang zur Altersrente auf die festgelegte Dauer der Rentenzahlung.

Betriebliche Absicherung

Auch wenn Sie die Risikobegrenzung auf Ihre konkrete Geschäftstätigkeit ausrichten, sollten Sie in Erfahrung bringen, welche Versicherungen in Ihrer Branche üblich sind. Außerdem gibt es Versicherungen, die branchenübergreifend Standard sind, da sie Gefahren berücksichtigen, die – unabhängig von der Betriebsart – jede Firma bedrohen kann, zum Beispiel Schäden durch Feuer, Wassereinbruch, Sturm, Blitzeinschlag, Glasbruch, Einbruch und Diebstahl sowie eventuell eine damit einhergehende Betriebsunterbrechung. Auch Elementarschäden durch Naturereignisse wie Hochwasser, Erdbeben oder Lawinenabgänge können versichert werden.

Eine Geschäftsversicherung, die im Schadensfall die Kosten für die Schadensbeseitigung und Instandsetzung übernimmt und für die Folgen einer Betriebsunterbrechung aufkommt, ist deshalb anzuraten.

Zu den wichtigsten Versicherungen für Selbstständige zählen unter anderem:

Betriebshaftpflichtversicherung:
Für den Fall, dass Ihr Unternehmen für Schadensansprüche von Dritten (Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern etc.) aufkommen muss. Für manche Berufsgruppen, besonders Selbstständige im Dienstleistungssektor, gibt es spezielle Berufs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen, die für die Folgen beispielsweise einer fehlerhaften Beratung aufkommen.

Rechtsschutzversicherung:
Sie deckt Anwalts- und Gerichtskosten ab, zum Beispiel bei Auseinandersetzungen um Arbeitsverhältnisse oder Mietproblemen, aber nicht alle unternehmerischen Streitigkeiten sind versichert.

Betriebsunterbrechungsversicherung:
Wenn in Folge von Schäden (an Maschinen, Inventar, Gebäuden) der Betrieb stillsteht, Sie keine Leistung erbringen und damit keine Erträge erwirtschaften, kommt die BU-Versicherung bis zum Wiederaufbau des Betriebs für laufende Kosten auf, unter anderem für Löhne, Gehälter, Miete.

Elektronikversicherung: Für den Ausfall Ihrer IT-Anlagen.

Gebäude- und Inhaltsversicherung:
sind vor allem dann wichtig, wenn Firmengebäude und Ausstattung wesentlichen Anteil am Unternehmensvermögen haben.

Informationen: Eine Checkliste, die Ihnen hilft, Risiken Ihres Unternehmens einzuschätzen, dazu Tipps zur Auswahl und Ratschläge für den Abschluss von Versicherungen sowie eine Anleitung für ein vorausschauendes Risikomanagement finden Sie in der Broschüre des BMWi GründerZeiten auf www.existenzgruender.de.

Tipp → Lassen Sie alle Ihre Versicherungen jährlich überprüfen, damit Sie weder über- noch unterversichert sind.