Gesunde Mitarbeiter für leistungsstarke Unternehmen

Sie wollten sich austauschen, was bei anderen Unternehmen gut klappt, wie man auch ältere Männer in der Belegschaft für die Gesundheitsförderung gewinnt und was es an neuen Ideen gibt.  Und es war wie so oft: Die Personaler,  Geschäftsführer oder Betriebsräte sind in ihren Unternehmen schon auf einem so guten Weg, dass wir, Gabriele Gusia und ich, wieder eine Menge gelernt haben.

Gesundheitsbewusst von Anfang an

Da ist das kleine IT-Unternehmen, gerade ein Jahr alt. Aber die Gründer haben von Anfang an großen Wert auf eine gesunde Arbeitsumgebung gelegt. Die Schreibtische wurden gleich höhenverstellbar angeschafft, Stehpulte gibt es auch. Das obligatorische Montagsmeeting findet absichtlich am Stehtisch statt.

Die fünf Entwickler sitzen den ganzen Tag am Schreibtisch, da ist Stehen eine gute Abwechslung. Und außerdem sind wir so viel effizienter, als wenn wir am Konferenztisch mit Kaffee erst mal über das Wochenende erzählen würden.

sagt die Prokuristin. Sie war es auch, die auf dem Kicker für die Mittagspause bestand. Der wird eifrig genutzt, berichtet sie. Gabriele Gusia ergänzt ihre Beobachtung, dass gerade IT-Unternehmen in der Mittagspause kickern. Das ist wohl ein guter Ausgleich für die konzentrierte Bildschirmarbeit, auch wenn die Körperhaltung nicht so optimal ist.

Über die Maßnahmen reden

Ganz andere Möglichkeiten hat eine Konzernholding. Das Team Betriebliches Gesundheitsmanagement aus zwei Personalern und zwei Betriebsräten der Stadtwerke Aachen AG berichtet, wie gut die vor vier Jahren eingeführten Gesundheitstage angenommen werden. Wie eine Messe organisiert stellt das Unternehmen seine vielfältigen gesundheitsfördernden Maßnahmen vor und bietet an den beiden Tagen in Kooperation mit Krankenkassen und anderen eine breite Palette an: Hörtests oder Informationen zur Patientenverfügung, Blutdruckmessung oder einen Suchtparcours, der spielerisch, aber sehr eindrucksvoll auf die Gefahren von Alkohol hinweist.

Für alle Unternehmen, ob groß oder klein, ließ sich aus diesem Angebot der Schluss ziehen: Das, was es schon gibt, muss viel bekannter werden. Die Mitarbeiter reden eher über das, was es nicht gibt, als über das Gute. Darum, so die Erkenntnis für die Betriebe, muss man viel öfter darüber berichten, was es gibt und noch mehr dafür werben. Zumal ein Unternehmen, das die Gesundheit der Mitarbeiter als wichtiges Ziel ansieht, auch für Bewerber von außen attraktiver wird. Schade eigentlich, dass kaum jemand auf seiner Karriereseite darüber erzählt.

Die Pflicht: Gefährungsbeurteilungen …

Arbeitsschutz ist ein kompliziertes Rechtsgebiet, gestand Gabriele Gusia ein. Aber es gibt Verpflichtungen für alle Unternehmen, unabhängig von der Größe. Wir redeten beispielsweise über die Gefährungsbeurteilung, die seit einem Jahr auch psychische Belastungen einschließt, und von jedem Unternehmen durchgeführt werden muss. Die Unternehmen waren erstaunt, dass sie auch alle die psychischen Belastungen erfassen müssen. Expertin Gusia stellte erst einmal klar, dass "Belastungen" ein wertfreier Begriff ist. Ob jemand davon negativ beeinträchtigt wird, ist eine subjektive Wahrnehmung. Das Unternehmen muss nur die Belastungen erfassen und dokumentieren. Das kann exemplarisch an einem Arbeitsplatz geschehen. Für die Erfassung der psychischen Belastungen gibt es einen hilfreichen Leitfaden von der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände, der verschiedene Möglichkeiten aufzeigt.

… und Eingliederungsmanagement

Beim Eingliederungsmanagement waren es eher praktische Fragen, die Moderatorin Gusia beantworten konnte.

Wann muss das Gesprächsangebot zur Wiedereingliederung erfolgen, direkt nach den 3o Tagen, auch wenn der Beschäftigte dann noch krank geschrieben ist?

Ja, sinnvollweise schreibt man denjenigen an. Denn gerade, wenn sie oder er nicht mehr an den alten Arbeitsplatz zurückkehren kann oder Hilfsmittel notwendig sind, ist es gut, wenn diese Veränderungen angestoßen werden, bevor sie oder er wieder im Betrieb ist. Wenn jemand keine Auskunft über seine Diagnose geben möchte, kann man den Betriebsarzt einschalten, denn der unterliegt der Schweigepflicht. Er kann gegebenenfalls auch Kontakt zu Reha-Klinik aufnehmen, damit die Rehabilitation für die Rückkehr in den Berufsalltag zielgerichtet erfolgt.  

Man kann so ein Anschreiben mit Genesungswünschen verbinden und zeigt damit auch, dass der Arbeitgeber daran interessiert ist, das jemand wieder zurück kommt ins Unternehmen.

Wann beginnt die 30-Tage-Frist? Was ist, wenn jemand kurz nach einer abgeschlossenen Eingliederungsmaßnahme wieder krank wird?

Laut Gesetz geht es um 30 Tage innerhalb eines Jahres, und diese 30 Krankheitstage müssen auch nicht an einem Stück liegen. Das heißt, es kann für jeden Mitarbeiter eine andere Frist geben. Man sollte also regelmäßig in die Unterlagen schauen, um keine Fristen zu versäumen. Wenn eine Eingliederung abgeschlossen wurde, beginnt die Frist von vorne.

Was ist, wenn der Beschäftigte die Eingliederungsmaßnahme ablehnt oder abbricht?

Das ist sein Recht, er muss sich auf das Angebot seines Arbeitgebers nicht einlassen. Aber wer als Arbeitgeber kein Angebot gemacht hat, dürfte vor dem Arbeitsgericht unterliegen, wenn er später demjenigen krankheitsbedingt kündigen will. Darum, so der Tipp von Gabriele Gusia: Das Angebot immer schriftlich unterbreiten und auch die Ablehnung dokumentieren.

Noch mehr über betriebliches Eingliederungsmanagement finden Sie auf der Website www.betriebliche-eingliederung.de, die vom RKW-Kompetenzzentrum betreut wird.