(Digitales) Angebot finden und ausfüllen

Um die Gewerbeanmeldung digital durchzuführen, muss zum einen ein solches Angebot existieren, zum anderen muss der Gründende es auch finden. Wie das Mystery Shopping zeigt, ist das nicht immer der Fall: Bei neun der 90 untersuchten Kommunen wurde die Gründung analog vorgenommen, obwohl ein digitales Angebot grundsätzlich existiert.

Deshalb fällt der Anteil der Gemeinden, die kein digitales Angebot haben, in Abbildung 8 mit 17 % unerwartet hoch aus. Die Gründe, weshalb das digitale Angebot nicht gefunden oder als solches identifiziert wurde, sind vielfältig:

  1. Auf einigen Webseiten existierten parallele Seiten mit Informationen und Angeboten zu der Gewerbeanmeldung. War der Mystery Shopper auf einer Seite, die keinen Link oder Hinweis auf die elektronische Anmeldung gab, konnte er nicht wissen, dass eine digitale Anmeldung möglich ist.
  2. Weiterhin zeigte sich, dass die Gestaltung der Seite für die Nutzung nicht ganz eindeutig war. So gab es auf einigen Seiten zwar einen Link zu einem digitalen Angebot, doch stand dieser ohne Bezug und erklärende Bezeichnung am Rand der Seite.
  3. Im Gespräch mit den Kommunen offenbarte sich ein weiteres Problem: So ist denkbar, dass eine gründende Person die Gewerbeanmeldung über das Portal einer Stadt, den einheitlichen Ansprechpartner, das Landesportal oder die Kammer vornehmen kann. Dabei nehmen die unterschiedlichen Webseiten der Einrichtungen meist keinen Bezug aufeinander und liefern teilweise inkonsistente Informationen. Das bedeutet für Kommunen, dass ihr digitales Angebot schwerer gefunden wird.

Neben dem hohen Anteil an Kommunen, die noch kein digitales Angebot haben, überrascht in Abbildung 8, dass etwa jede fünfte Kommune dem Gründenden empfiehlt, persönlich vor Ort zu erscheinen, obwohl es ein digitales Angebot gibt. Dieser Zwiespalt konnte in den Interviews folgendermaßen erklärt werden: Laut einem Interviewpartner sei rund ein Drittel der elektronisch und postalisch eingehenden Anträge fehlerhaft. Bei einer persönlichen Gewerbeanmeldung vor Ort sei dies nicht der Fall, da die Mitarbeitenden des Gewerbecenters Fehler direkt korrigieren können. Außerdem würden elektronisch eingehende Anträge mit einem höheren Bearbeitungsaufwand einhergehen, da die technische Schnittstelle zwischen dem Landesportal und der hauseigenen Fachanwendung nicht optimiert sei.

Die Kommunen, welche bereits eine elektronische Gewerbeanmeldung anbieten, offerieren dafür unterschiedliche Wege (vgl. Abbildung 9): Am häufigsten fanden die Mystery Shopper die Möglichkeit, ihre Anmeldung über ein Landesportal oder den einheitlichen Ansprechpartner abzuwickeln. Genauso häufig fanden die Testpersonen die Möglichkeit, ihr Gewerbe über eine kommunale Portallösung anzumelden. Weniger verbreitet ist die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung per E-Mail vorzunehmen.

Auffällig ist, dass in deutlich weniger Kommunen ein digitales Angebot zur Gewerbeanmeldung gefunden wurde, als in Abbildung 8 dargestellt. Das erklärt sich zum Teil durch „tote“ Links, die eigentlich zur digitalen Gewerbeanmeldung führen sollten. Außerdem wurde in einigen wenigen Kommunen eine elektronische Anmeldung suggeriert, nach der Anmeldung zur Nutzung des Angebots stand nur noch die postalische Einsendung des Antrags zur Verfügung.

Da der digitale Unternehmensstart nicht nur aus der Gewerbeanmeldung besteht, haben die Mystery Shopper auch die Möglichkeit untersucht, Erlaubnisse und Bescheinigungen online zu beantragen. Wie Abbildung 10 zeigt, sind hier elektronische Angebote – insbesondere bei der Beantragung der Apothekenbetriebserlaubnis – noch nicht so geläufig wie bei der Gewerbeanmeldung.