Zusammenfassung

Zusammenfassung

In größeren Unternehmen ist betriebliche Suchtprävention ein fest etabliertes Modul des betrieblichen Gesundheitsmanagements. In Kleinst- und Kleinunternehmen (KKU) mit bis zu 19 Mitarbeitern sind präventive Ansätze bislang kaum vorzufinden.

Aus diesem Grund gab die Drogenbeauftragte der Bundesregierung 2012 eine Studie in Auftrag mit dem Ziel, hemmende und fördernde Faktoren der betrieblichen Suchtprävention in Kleinst- und Kleinunternehmen zu untersuchen. Das RKW Kompetenzzentrum hat gemeinsam mit der Gesellschaft für Personaldienstleistungen und Dr. Ferdinand Gröben anhand von Unternehmens- und Mitarbeiterbefragungen sowie Experteninterviews detaillierte Erkenntnisse zum Stand der betrieblichen Suchtprävention in dieser schwer erreichbaren Unternehmensgröße gewonnen. Dabei konzentrierte sich die Studie auf den Einzelhandel und den Metallbereich, da diese Branchen das zentrale Spektrum des kleinst- und kleinbetrieblichen Bereichs widerspiegeln.

Die mit verschiedenen Analysemethoden gewonnenen Ergebnisse zeigen, dass Suchtprävention bei KKU noch in den "Kinderschuhen" steckt. Häufig sind präventive Ansätze lediglich Vereinbarungen zum Umgang mit Suchtmitteln im Betrieb, wie es die Arbeitsstättenverordnung oder berufsgenossenschaftliche Vorschriften vorsehen. Darüber hinaus gehende strategische Ansätze hatten auch die befragten Experten bislang in diesem Betriebsgrößenbereich noch nicht vorgefunden.

Insgesamt fünf Empfehlungen wurden aus den Ergebnissen abgeleitet, um das Thema auch in Kleinst- und Kleinunternehmen stärker voranzutreiben:

  1. Einbindung von Suchtprävention in das betriebliche Gesundheits- oder Qualitätsmanagement und die Vernetzung der Träger der Suchtprävention mit diesen betrieblichen und überbetrieblichen Akteuren.
  2. Entwicklung von praxisgerechten und einfach zugänglichen Informations- und Handlungshilfen zur individuellen und betrieblichen Suchtprävention für Führungskräfte, (SicherheitsBeauftragte und Beschäftigte in KKU.
  3. Entwicklung von überbetrieblichen, kooperativen Informations-, Ausbildungs- und Transferstrategien, um KKU zu erreichen.
  4. Diskussion von an Strukturen ansetzenden Suchtpräventionskonzepten und Auslotung der Potenziale von institutionsübergreifenden Netzwerken.
  5. Stärkung der öffentlichen und betrieblichen Aufmerksamkeit durch Fokussierung des Informationsangebots zur betrieblichen Suchtprävention, gezielte Nutzung vorhandener fachlicher Ressourcen zur Suchtprävention.