Fördernde Faktoren von betrieblicher Suchtprävention – auf betrieblicher Ebene

Fördernde Faktoren von betrieblicher Suchtprävention – auf betrieblicher Ebene

Unternehmen mit einem betrieblichem Gesundheitsmanagement, betrieblichem Eingliederungsmanagement und/oder Interesse an betrieblicher Gesundheitsprävention sind eher bereit, Suchtprävention aufzugreifen, als dort inaktive Unternehmen.

  • Fünf der sechs befragten Betriebe, die berichteten, Maßnahmen der Suchtprävention umgesetzt zu haben, waren auch in der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) aktiv.
  • Als fördernde Faktoren bei der Einführung von Maßnahmen der Suchtprävention lassen sich (Unternehmerbefragung) Aspekte der unternehmerischen Fürsorge ausmachen: Im Vordergrund steht das Bemühen "Rückfälle zu vermeiden" oder die "Wahrnehmung sozialer Verantwortung". Es folgen in der Rangfolge die Aspekte "Qualitätssicherung", und "Verbesserung der Arbeitssicherheit".
  • Als weitere fördernde Faktoren nannte der Expertenkreis motivierte Führungskräfte und (positive) Erfahrungen aufgrund konkreter Krankheitsanlässe (die meisten Unternehmen fragen anlassbezogen bei Beratungsinstitutionen wegen Unterstützung nach).
  • Experten mit engem Kontakt zu KKU wiesen darauf hin, dass mit einer konsequenten Umsetzung der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung (im Rahmen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes) Suchtprävention befördert werden könne. Auch über die Betriebssicherheitsverordnung könne insbesondere bei gefahrgeneigten Tätigkeiten auf diesem Weg im Unternehmen ein Bewusstsein und Sensibilität für Suchtprävention geweckt werden. Ebenso erhöhe ein ausgeprägtes betriebliches Risiko- und Qualitätsmanagement die betriebliche Sensibilität und die Umsetzung der Suchtprävention (Beispiel Logistik: Vergabe von Aufträgen wird an entsprechende betriebliche Qualitätsstandards gekoppelt).

Aus diesen vier Bilanzierungsthesen wurden folgende Empfehlungen über Chancen und Möglichkeiten von Suchtprävention auf betrieblicher und überbetrieblicher Ebene abgeleitet.