Mitarbeiterbefragung

Mitarbeiterbefragung

Die dritte Methode, die in der Studie eingesetzt wurde, war die Mitarbeiterbefragung. Auch hier stellen wir nur die Auswertungen der Fragen mit einer ausreichenden Datenbasis vor: Bei der Mitarbeiterbefragung ist dabei eine Auswertung nach Branchen möglich, nicht jedoch eine Auswertung nach der Unternehmensgröße. Im Gegensatz zur Unternehmensbefragung wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach ihrem Geschlecht gefragt. Diese Variable konnte bei einigen Fragen zur erweiterten Auswertung herangezogen werden.

Die Mitarbeiter wurden gefragt, ob ihnen der Begriff "Betriebliche Gesundheitsförderung" bekannt ist: Dies bejahten 55 Prozent aller Befragten (Handel: 57 Prozent; Metall: 52 Prozent). Dabei sind die Antworten von Männern und Frauen sowie zwischen den beiden befragten Branchen nahezu identisch.

Bei einer Frage sollten die Mitarbeiter angeben, ob in ihrem Betrieb in den letzten zwei Jahren Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) durchgeführt wurden (Abbildung 2). In beiden Branchen gaben lediglich 13 Prozent aller befragten Mitarbeiter an, dass in ihren Unternehmen innerhalb der letzten zwei Jahre entsprechende Maßnahmen stattfanden. Gut ein Fünftel der befragten Mitarbeiter weiß jedoch nicht, ob es Aktionen in dieser Richtung gab. Unterschiede zwischen den Branchen lassen sich auch hier keine feststellen.

Zur Konkretisierung sollten die Handlungsfelder der betrieblichen Gesundheitsförderung benannt werden: Maßnahmen der BGF betrafen bei den wenigen Unternehmen in gleichem Maße Verhaltensschulungen und Veränderungen der Arbeitsplatzgestaltung. In nur einem Unternehmen wurden arbeitsorganisatorische Maßnahmen durchgeführt. Ebenso häufig finden in den Unternehmen regelmäßige Gespräche zu Gesundheitsthemen statt: Neun Mitarbeiter bzw. 13 Prozent aller Befragten geben dieses an. Aufgrund der geringen Fallzahl sind diese Ergebnisse jedoch vorsichtig zu bewerten.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden ebenso wie die Unternehmer gefragt, ob sie Auffälligkeiten im Betrieb im Zusammenhang mit Suchtmitteln bemerkt haben. Im Bereich Handel geben 13 von 48 Mitarbeitern (27 Prozent) an, dass sie in ihrem Betrieb auffälliges Verhalten durch Suchtmittel beobachten konnten (Abbildung 3). Im Metallbereich sind es 11 von 31 Mitarbeitern (35 Prozent).

Wie auch schon bei der Unternehmerbefragung liegt das Hauptaugenmerk auch bei den Beobachtungen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Thema Alkohol. Interessant zu erwähnen ist auch, dass das Thema "illegale Drogen" bei Metallunternehmen, nicht aber im Handel genannt werden. Hier gibt es Abweichungen zu den Angaben aus der Unternehmerbefragung, wo es im Handel drei von 68 und im Metallbereich vier von 102 Antwortenden beobachtet haben. Insgesamt werden von den Mitarbeitern deutlich mehr Auffälligkeiten angegeben als von den befragten Unternehmern (vgl. Abbildung 1).

In einer Frage wurden die Mitarbeiter zum Stand der Suchtprävention im Betrieb befragt, wobei Vereinbarungen zum Umgang mit Suchtmitteln einen wesentlichen Schwerpunkt einnehmen, wie auch schon die Ergebnisse der Unternehmensbefragung im vorhergehenden Kapitel zeigten. Über 70 Prozent aller befragten Mitarbeiter geben an, dass in ihrem Unternehmen ein allgemeines Alkoholverbot herrscht (Tabelle 10). Eine Vereinbarung zum Nichtraucherschutz findet sich hingegen nur in 42 Prozent der Unternehmen. Weitere Regelungen bezüglich anderer Suchtmittel gibt es laut den antwortenden Mitarbeitern in 12 Prozent ihrer Betriebe. Hierbei handelt es sich meist um ein allgemeines Drogenverbot.

Insgesamt sind kaum Unterschiede zwischen den Branchen zu erkennen. Interessant ist jedoch der Vergleich der Antworten der befragten Mitarbeiter und Unternehmer: Während die Angabe der Vereinbarungen zum Nichtraucherschutz nahezu identisch ist, weichen die Angaben bei dem Alkoholverbot und Regelungen zu sonstigen Suchtmitteln ab (Abbildung 4). Der hohe Anteil an Mitarbeitern, die den genauen Stand nicht kennen, kann hierfür jedoch eine Erklärung sein.

Auf die Frage, ob in ihrem Betrieb in den letzten zwei Jahren Maßnahmen der Suchtprävention zum Thema Alkoholmissbrauch durchgeführt wurden, antworten nur knapp 7 Prozent der befragten Mitarbeiter mit "ja". Zu den Themen illegale Drogen bzw. Spiel-/Internetsucht sind es sogar jeweils nur knapp 3 Prozent, während zum Thema Medikamentenmissbrauch lediglich 1 Prozent der befragten Mitarbeiter von suchtpräventiven Maßnahmen in ihren Unternehmen in den letzten zwei Jahren berichten.

Betrachtet man die Handlungsfelder der betrieblichen Suchtprävention, so werden am ehesten Mitarbeitergespräche durchgeführt (7,5 Prozent). In 5 Prozent aller Fälle finden Informationsveranstaltungen statt. Andere suchtpräventive Maßnahmen wie Alkoholoder Drogentests, disziplinarische Maßnahmen oder unterstützende Maß- nahmen wie das Angebot von Therapien oder gezieltes stufenweises Vorgehen spielen in den Unternehmen der befragten Mitarbeiter kaum eine Rolle.

Zusammenfassung

Trotz unterschiedlicher Stichproben stimmen die Angaben der Mitarbeiter mit den Ergebnissen der Unternehmensbefragung überein. Auch die Mitarbeiter sehen – neben den hoch angegebenen Vereinbarungen zum Umgang mit Suchtmitteln – bislang nur vereinzelt Ansätze der betrieblichen Suchtprävention.

44 Sowohl bei den Vereinbarungen zum Nichtraucherschutz oder zum Alkoholverbot sowie bei sonstigen Regelungen besteht aber bei einem erheblichen Teil der Mitarbeiter Unsicherheit, ob es Regelungen gibt oder nicht.

An dieser Stelle soll noch einmal auf den höheren Anteil an Mitarbeitern hingewiesen werden, die suchtmittelbedingte Auffälligkeiten bei ihren Kollegen wahrgenommen haben. Die Mitarbeiter scheinen somit auch noch nicht der Geschäftsführung kommunizierte Schwierigkeiten wahrzunehmen.