4.Schritt: Transfer planen und kontrollieren

Das folgende Instrument kombiniert zwei Prozessschritte: Vor der Weiterbildung sorgt die verantwortliche Führungskraft für die passenden Rahmenbedingungen zur praktischen Umsetzung der Weiterbildungsergebnisse und legt konkrete Umsetzungsmaßnahmen fest. Nach der Weiterbildung überprüft sie auf dieser Grundlage den Transfer des Gelernten in die Praxis (und damit die Realisierung des Nutzens). Der Transfer bezieht sich dabei immer auf die beabsichtigten Weiterbildungsergebnisse insgesamt, nicht darauf, was die einzelnen Teilnehmer gelernt oder nicht gelernt haben. Für jede Weiterbildung gibt es – unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer – nur einen Transferplan.

Zuständigkeiten

Die Inhalte des Transferplans legt die verantwortliche Führungskraft – gegebenenfalls in Abstimmung mit den teilnehmenden Mitarbeitern – fest. Sie als Personalleiter sorgen dafür, dass alles zum richtigen Zeitpunkt geschieht, tragen also die Verantwortung für den Prozess.

Ablauf

Das Instrument wird folgendermaßen angewendet:

  1. Transfercheck: Die Führungskraft überprüft zunächst, ob alles Notwendige getan wurde, um den Transfer der Weiterbildungsergebnisse zu unterstützen, und steuert gegebenenfalls nach (Abschnitt I). 
  2. Transferplanung: Anschließend plant sie die Transfermaßnahmen im Detail (Abschnitt II). 
  3. Transferkontrolle: Nach der Weiterbildung und abgeschlossener Transferphase überprüft die Führungskraft, ob der Transferplan eingehalten wurde, also ob die avisierten Umsetzungsmaßnahmen realisiert und die SMART-Ziele erreicht wurden (Abschnitt II). 

Der Transferplan macht gegenüber den Teilnehmern die Erwartungen des Unternehmens an die Weiterbildung transparent. Deshalb ist es wichtig, dass die verantwortliche Führungskraft den Teilnehmern das Formular vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme aushändigt – am besten in einem Gespräch, in dessen Verlauf Details gegebenenfallskorrigiert werden können.