Unter dem Dach der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) wirken Bund, Länder sowie Träger der Unfallversicherung zusammen. Während auf Bundesebene die Rechtsetzung im Arbeitsschutz sowie die Arbeitsschutzforschung im Vordergrund stehen, überwachen Landesbehörden die Einhaltung der Anforderungen in den Betrieben und können gegebenenfalls Sanktionen verhängen. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben die Aufgabe, mit geeigneten Mitteln die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren in den Betrieben zu unterstützen, dies zu überwachen und Unternehmen wie auch Beschäftigte zu beraten. Im Rahmen ihres Präventionsauftrages koordiniert die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung die Aktivitäten der unterschiedlichen Unfallversicherungsträger. 

Erfahrungen aus der Pandemie nutzen

Anlässlich der Auftaktveranstaltung zur 3. GDA-Periode referierten Expertinnen und Experten über die bisherige Zusammenarbeit und zukünftige Schwerpunkte ihrer Aktivitäten.  Dass sich viele interessierte Arbeitsschutz-Fachleute unter den Gästen fanden, zeigte der bemerkenswert lebendige Chat am Rande der Veranstaltung.

Arbeit darf nicht krank machen" 

betonte Arbeitsminister Hubert Heil zu Beginn seiner Grußbotschaft und unterstrich damit den Grundsatz des  Arbeitsschutzes in Deutschland. Gleichzeitig räumte er ein, dass das Thema vor der Pandemie in erster Linie bei  Expertinnen und Experten eine  Rolle spielte, in der breiten Öffentlichkeit jedoch allenfalls ein Nischenthema war. Die Erfahrungen der letzten Monaten hätten dies geändert. Der Minister zählte  Maßnahmen auf, die an Arbeitsplätzen entscheidend zur Infektionsbekämpfung eingesetzt wurden und noch immer werden (AHA-Regeln, Testangebote, mobile Arbeit). 

Hubertus Heil dankte den Trägern der GDA für ihren Einsatz zur Umsetzung der Arbeitsschutz-Normen in der betrieblichen Praxis während der zurückliegenden Jahre und appelliert an alle,  den Arbeitsschutz weiter voranzutreiben. Dabei riet er, die mit der Pandemie gemachten Erfahrungen  zu nutzen. Aus seiner Sicht sei neben der körperlichen Gesundheit die psychische Gesundheit stärker ins Visier nehmen. Nicht zuletzt zeigten steigende Fehlzeiten, dass das Thema an Bedeutung zunimmt.

Regeln sind das eine - Kontrolle ist das andere

Karl-Josef Laumann, nordrhein-westfälischer Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, unterstrich in seiner Begrüßung die Bedeutung von Betriebsbegehungen, die idealerweise von Schutzbehörden und Unfallversicherungsträgern gemeinsam durchgeführt und in Zukunft noch intensiver betrieben werden sollten. Um „schwarzen Schafen“ unter den Betrieben auf die Spur zu kommen, setzt Laumann zudem auf die Möglichkeiten eines intensivierten Datenaustauschs. Das neue Arbeitsschutzkontrollgesetz hielte, so der Minister, weitere Aufgaben für alle Beteiligten bereit. Er wünsche sich für die nächsten Jahre, die Aufmerksamkeit verstärkt dorthin zu richten, wo prekäre Arbeitsverhältnisse wie zuletzt in Betrieben der Fleischindustrie vermutet werden.

Schwerpunkte des Arbeitsprogramms

Das Programm des Arbeitsschutzes wird sich, so DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Hussy,  in der dritten Periode mit folgenden Schwerpunkten befassen:

  • Psychische Belastungen
    Obgleich sie ein wachsendes Risiko darstellen (s.o.), werden sie, so der Referent, bei der Gefährdungsbeurteilung nur von etwa 20 % der Betriebe berücksichtigt. Im Fokus der Maßnahmen stehen 

    Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten. Neben dem Kompetenzaufbau betrieblicher Akteure sollen Überwachungs- und Beratungsfunktionen wahrgenommen werden.

  • Muskel-Skelett-Belastungen
    Hauptursache für ein Viertel aller Arbeitsunfähigkeitstage sind Beschwerden in Rücken, Muskeln und Gelenken. Unter anderem soll es darum gehen, Führungskräfte und betriebliche Akteure zu sensibilisieren.  "Passgenaues" Material für kleinere Unternehmen zu entwickeln und die  Kooperation mit anderen Sozialversicherern zu suchen.
  • Sicherer Umgang mit krebserregenden Gefahrstoffen
    Die Exposition von Beschäftigten gegenüber krebserzeugenden Gefahrstoffen am Arbeitsplatz ist  für die Mehrzahl tödlich verlaufender, berufsbedingter Krebserkrankungen verantwortlich. Ihre Folgen zeigen sich meist erst Jahre später. U.a. wurde auf die Entwicklung eines Gefahrstoff-Checks mit Praxishilfen als "niedrigschwelliges" Angebot zur Unterstützung auch kleinerer Unternehmen  hingewiesen. Die Online-Version des Checks ist im Internet zu finden.

Voraussetzungen für die praktische Umsetzung

Die Politikvertreter hatten zu Beginn darauf hingewiesen, dass für die in Zukunft auszuweitenden Prüfverfahren mehr Personal bzw.  Finanzmittel bereitgestellt werden müssen. Ein Argument, das die nachfolgenden Statements von Akteurinnen und -akteuren in Kontroll- bzw. Unterstützungsfunktionen immer wieder unterstrichen.  Auch die Möglichkeit,  den Arbeitsschutz durch den verstärkten Einsatz digitaler Werkzeuge/KI-Lösungen voranzutreiben, wurde mehrfach betont. Angeregt wurde darüber hinaus, mehr Betriebe z.B. in die Weiterentwicklung praxisorientierter Hilfen zur Gefährdungsbeurteilung einzubinden. Das durch die Pandemie, aber auch einen allgemeinen gesellschaftlichen Wertewandel  gewachsene Gesundheitsbewusstsein sollte unbedingt genutzt werden, um die breite Öffentlichkeit  einzubeziehen.  

Auf betrieblicher Ebene erschien den Fachleuten, neben gedruckten bzw. online verfügbaren Handlungshilfen und dem Einsatz digitaler Werkzeuge,  die persönliche Beratung "vor Ort" und das  "an die Hand nehmen" insbesondere von kleinen Unternehmen zukünftig wünschenwert. Darüber hinaus betonten sie die notwendige Beteiligung der Mitarbeitenden, z.B. bei der Analyse von Gefährdungen und der  Maßnahmenentwicklung.

Übrigens...

Der RKW-Arbeitskreis "Gesundheit im Betrieb" agiert seit 2009 als Diskussionsplattform, die im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) als „hessisches Arbeitsschutzforum“ nicht nur einen breiten Meinungsbildungsprozess initiieren und stabilisieren will, sondern auch die Umsetzung der GDA-Projekte konstruktiv-kritisch begleitet. 

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