Geschlossene Betriebe, Kurzarbeit, wegbrechende Aufträge - keine guten Zeiten für Ausbildung.  Doch es kommt eine Zeit nach der Corona-Pandemie und dann werden wieder händeringend Fachkräfte gesucht werden. Darum ist es wichtig, das Unternehmen ihr Ausbildungsengagement nicht zurückfahren. Damit ihnen das leichter fällt, hat die Bundesregierung das Programm "Ausbildungsplätze sichern"auf den Weg gebracht.  Leider wissen offenbar viele kleine und mittlere Unternehmen noch nicht, welche Unterstützung sie bekommen können. Darum fassen wir hier die wichtigsten Punkte zusammen:

  1. Ausbildungsprämie: Unternehmen, die das Niveau der Ausbildung auch unter den Bedingungen der Pandemie auf dem Durchschnitt der Jahre 2017-2019 beibehalten, können eine einmalige Ausbildungsprämie von 2.000 EUR beantragen.
  2. Ausbildungsprämie plus: Die Prämie in Höhe von 3.000 EUR kann beantragen, wer sein Ausbildungsengagement sogar ausweitet und zusätzliche Ausbildungsplätze anbietet.

    Gefördert werden Ausbildungsverhältnisse, die zwischen dem 24. Juni 2020 und dem 15. Februar 2021 beginnen.
     
  3. Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung von bis zu 75 Prozent der Vergütung können Unternehmen beantragen, die trotz Kurzarbeit die Ausbildung regulär fortsetzen.
  4. Übernahmeprämie: Diesen Zuschuss von einmalig 3.000 EUR können Unternehmen erhalten, die einen Auszubildenden aus einem insolventen Betrieb übernehmen.

Antragsberechtigt sind ...

... Unternehmen, die in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen sind. Wörtlich heißt es in der Richtlinie:

" In erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen ist ein Ausbildungsbetrieb,

  • der in den Monaten von Januar bis Dezember 2020 wenigstens in einem Monat Kurzarbeit durchgeführt hat oder
  • dessen Umsatz um durchschnittlich mindestens
    50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten oder
    30 Prozent in fünf zusammenhängenden Monaten

im Zeitraum April bis Dezember 2020 gegenüber dem jeweiligen Zeitraum im Jahr 2019 eingebrochen ist. Bei einem Ausbildungsbetrieb, der nach April 2019 gegründet worden ist, kann in beiden Varianten alternativ der Durchschnitt des jeweiligen Zeitraums für 2020 mit dem Durchschnitt der Umsätze der Monate November und Dezember 2019 verglichen werden.“

Das Bundesprogramm richtet sich an Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitenden (Stichtag 29.02.2020). Die Übernahmeprämie können Unternehmen unabhängig von ihrer Größe erhalten.

Einbezogen sind Ausbildungsverhältnisse in staatlich anerkannten oder über (Landes-)Gesetze geregelte Berufen. Pro Ausbildungsvertrag kann ein Unternehmen eine Prämie erhalten, auch das Kumulieren mit anderen Förderprogrammen ist ausgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie hier. Auch die Bundesagentur für Arbeit berät, dort muss auch der Antrag gestellt werden.

Wichtig: Die Verbesserungen gegenüber der ersten Richtlinie vom Juli gelten rückwirkend. Auch können abgelehnte Anträge neu gestellt werden.

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