Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Betriebsrat – Win-Win-Situation für Alle

Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Betriebsrat – Win-Win-Situation für Alle

Die ITK-Branche ist mittelständisch geprägt – etwa zwei Drittel der Unternehmen haben die Möglichkeit, die Personalpolitik sozialpartnerschaftlich zu gestalten. Dort wo es keinen Betriebsrat gibt, ist Personalpolitik Arbeitgebersache. Bei organisierten IT-Unternehmen empfiehlt es sich, um Win-Win-Lösungen für alle auf den Weg zu bringen, den Betriebsrat als Interessenvertretung aller Mitarbeiter mit ins Boot zu holen. Im Anhang dieses Leitfadens ist eine Übersicht der wichtigsten sozialpartnerschaftlichen Rechte und Pflichten bei personellen Angelegenheiten und Weiterbildung nach Betriebsverfassungsgesetz zu finden.

Die rechtlichen Grundlagen für die Beteiligung des Betriebsrates im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung im Handlungsfeld "Mitarbeiterorientierte Personalstrategien" können die folgenden Planungsinstrumente der Personalarbeit berühren:

  • Personalbedarfsplanung
  • Personalbeschaffungsplanung
  • Personaleinsatzplanung
  • Personalentwicklungsplanung
  • Personalabbauplanung.

Im Anhang sind auch hierzu weiterführende Informationen zu finden. Wobei der Betriebsrat grundsätzlich unterschiedlich abgestufte Mitwirkungsrechte (Informations-, Anhörungs-, Beratungs- und Initiativrechte sowie Zustimmungs- und Vetorechte bis zu Mitbestimmungsrechten) hat. Mitbestimmung bedeutet, dass in diesen Angelegenheiten der Arbeitgeber nicht ohne die Zustimmung des Betriebsrats Entscheidungen treffen kann. Dies ist der Fall bei wesentlichen sozialen Angelegenheiten wie zum Beispiel bei der Verteilung der Arbeitszeit, des Urlaubs, in Fragen des Arbeitsschutzes, bei betrieblichen Sozialleistungen oder bei der Erstellung von Personalfragebögen oder Beurteilungsgrundsätzen. Besteht das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, steht ihm auch ein Initiativrecht zu. Das Vetorecht gilt insbesondere bei personellen Maßnahmen, wie- Einstellung, Versetzung oder Kündigung. Ein Initiativrecht ist beispielsweise bei der Personalplanung und Beschäftigungssicherung vorgesehen, wohingegen bei Betriebsänderungen der Arbeitgeber in Beratungen mit dem Betriebsrat eintreten muss.

Die Hans-Böckler-Stiftung hat zahlreiche Erhebungen zum Thema Mitbestimmung, Organisationsgrad in mittelständischen Unternehmen und dem Zusammenhang zwischen der Existenz eines Betriebsrates und der damit einhergehenden Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen untersucht. Die Abbildungen 1 und 2 verdeutlichen dies.

Das hohe durchschnittliche berufliche Qualifikationsniveau der Beschäftigten und die in der Regel überdurchschnittliche Gehaltshöhe prägen das Bild der Arbeitsbeziehungen in der IT. So werden bei den Beschäftigten in der IT-Industrie ähnliche Einstellungen zur Interessenvertretung von Arbeitnehmern gefunden, wie es beispielsweise bei Führungskräften der Fall ist. Sie halten sich in der Mehrheit selbst für durchsetzungsfähig und meinen, ihre Interessen gegenüber Führungskräften und Geschäftsführung eigenständig vertreten zu können.

— Heidrun Kleefeld, im Personalbereich der SAP AG tätig —

Theoretisch hört sich das alles gut an. In der Praxis sieht es allerdings so aus, dass nur 50 Prozent der ITK-Unternehmen eine Betriebsratsstruktur aufweisen, davon 1,8 Prozent gewerkschaftlich organisiert. Aber bei den meisten IT-Mittelständlern fehlt entweder diese Struktur oder sie ist nicht kompatibel mit der Unternehmensphilosophie. In einer Branche, in der das Durchschnittsalter bei 47 Jahren, der Frauenanteil bei zwölf Prozent, der Anteil an ausländischen Fachkräften bei zehn bis zwölf Prozent, der Anteil der Frauen an allen Studierenden in MINT-Berufen bei 20 Prozent liegt und wo bis zu 80 Prozent interkulturell gearbeitet wird, beißt sich betriebliche Mitbestimmung mit den Anforderungen, die internationale Kunden an das Unternehmen stellen, und der eigenen Vorstellung eines flexiblen und innovativen High-Tech-Unternehmens. Besonders inhabergeführte IT-Unternehmen sehen nicht die Daseinsberechtigung und Notwendigkeit einer kollektiven Interessenvertretung. Bei den Experteninterviews wurden Aussagen wie: "Ich kenne meine Mitarbeiter persönlich.", "Die Wege sind kurz.", "Bei uns funktionierte das ohne Betriebsrat sehr gut." usw. getätigt.

Die Gewerkschaften nehmen vermehrt einen Wandel in der Arbeitswelt der IT-Branche und unter den Beschäftigten wahr. Der "DGB-Index Gute Arbeit" berichtete 2011 über die Ergebnisse seiner repräsentativen Umfrage über Arbeitshetze, Arbeitsintensivierung und Entgrenzung aus Sicht der Beschäftigten, insbesondere der ITK-Branche. Auch ver.di hat deshalb den Branchennewsletter "ich-bin-mehr-wert.de" ins Leben gerufen, um für das Thema Interessenvertretung zu sensibilisieren.