Rechtliche Grundlagen für die Beteiligung des Betriebsrates
Rechtliche Grundlagen für die Beteiligung des Betriebsrates
— an der Personalbedarfsplanung nach BetrVG
— an der Personalbeschaffungsplanung nach BetrVG
— an der Personaleinsatzplanung nach BetrVG
— an der Personalentwicklungsplanung nach BetrVG
Bildnachweise: Hier klicken, um zur Übersicht zu gelangen